Montag, 29. April 2019

Juristen und Prozesse in der Geschichte der Ludendorff-Bewegung

1. Teil: Zugängliche Lebensdaten zu Rechtsanwalt und Kriegsgerichtsrat Dr. Wilhelm Heltge
- Ein wichtiger Rechtsanwalt Erich und Mathilde Ludendorffs 1928 bis 1935

Vorbemerkung

Juristen - Richter und Rechtsanwälte - haben in der Geschichte der Ludendorff-Bewegung eine ganz eigene, besondere Rolle gespielt. Denn Erich Ludendorff war schon spätestens ab 1924 in zahllose Prozesse verwickelt. Später war er dies gemeinsam mit seiner Frau Mathilde Ludendorff. Als nach 1945 der "Bund für Gotterkenntnis" neu gegründet wurde, wünschte sich Mathilde Ludendorff für den Vorstand desselben ausdrücklich Juristen, da immer wieder erneut zahlreiche juristische Fragen im Zusammenhang mit dieser Weltanschauungsgemeinschaft zu klären waren. Es ging darum, als Weltanschauungsgemeinschaft gleichberechtigt zu den großen christlichen Kirchen anerkannt zu werden und als solche anerkannt zu bleiben und nicht verboten zu werden. 1961 erfolgte dennoch ein Verbot. Die Aufhebung des Verbots konnte ab 1976 auf juristischem Wege erreicht werden aufgrund einer damals ganz neu von gerichtlicher Seite festgestellten besonderen "Existenzerhaltungsgarantie" von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die aus diesem Anlaß aus der Weimarer Verfassung und dem Grundgesetz abgeleitet wurde, und die seither - und bis heute - nicht nur den Fortbestand des "Bundes für Gotterkenntnis" gleichberechtigt mit monotheistischen Psychosekten garantiert, sondern zugleich auch die juristische Grundlage bildet für den Fortbestand von kriminellen Vereinigungen und Psychosekten wie: der Scientology-Kirche, der katholischen Kirche, dem Jesuitenorden und zahllosen "regulären", völkischen und satanistischen Freimaurer-Logen.

Abb. 1: Die Herren Prothmann, Marquardt, Reinhard, Sand und Panthel am Seitentor des Friedhofs in Tutzing, 10.10.1958 (aus: 11)

Auf Abbildung 1 stehen einige führende Persönlichkeiten des "Bundes für Gotterkenntnis" der 1950er Jahre vor dem damaligen Eingangstor zum Grab Erich Ludendorffs in Tutzing, und zwar von links: Der Berliner Kammergerichtsrat Wilhelm Prothmann (1895-1968), der vormalige Leipziger Landesgerichtsrat Dr. jur. Edmund Reinhard (1893-1975) und der Amtsgerichtsrat Dr. jur. Rudolf Sand (1896-1992). Alles drei waren Juristen, die damals dem Vorstand des "Bundes für Gotterkenntnis" angehörten (11). Auch der Nürnberger Rechtsanwalt Eberhard Engelhardt (1905-1991) spielte schon damals und nachmals eine wichtige Rolle, zunächst als Anwalt, später auch als Autor der Ludendorff-Bewegung. Ein weiterer Anhänger war der Berliner Rechtsanwalt Jürgen Harms, der wiederum Sohn des Berliner Professors Bruno Harms war. Zu allen diesen Personen liegen von Seiten des Verfassers dieser Zeilen mal umfangreichere, mal weniger umfangreiche biographische Vorarbeiten vor. Diese können früher oder später hier auf dem Blog (oder anderwärts) veröffentlicht werden. Mit recherchierende weitere Autoren sind dafür übrigens - wie immer - sehr willkommen. Denn bei solchen Arbeiten kann man in einer Welt von Details ertrinken.

So hat sich etwa die einzige Tochter des genannten Wilhelm Prothmann, Ingrid Prothmann (geb. 1933), nach dem Zweiten Weltkrieg für die Schauspielerei entschieden. Sie war ab den frühen 1950er Jahren mit dem damals nicht ganz unbekannten Schauspieler Rolf von Goth (1906-1981) (Wiki, IMDb) verheiratet. Dieser war ab dem Jahr 1927 in Rollen als Herzensbrecher auf der Filmleinwand zu sehen (Virtual History, Rolf von Goth), zumeist in Nebenrollen, mitunter aber auch in der Hauptrolle. Und aus der Ehe dieser Tochter ging wiederum ein heute noch lebender Berliner Jurist hervor. Außerdem hatten viele der genannten Juristen auch im Zweiten Weltkrieg Funktionen, die heute nicht als unumstritten gelten. So viel aber hier nur als allgemeinere Vorbemerkung.

Nun zum Thema dieses ersten Teiles: Der Rechtsanwalt Dr. Walter Luetgebrune (1879-1949) (Wiki) war von Januar bis März 1924 der Verteidiger Erich Ludendorffs in dem bekannten Hitler-Ludendorff-Prozeß in München gewesen (9) und wurde auch in nachfolgenden Jahren von Erich Ludendorff in juristischen Auseinandersetzungen oft in Anspruch genommen.

An seine Stelle trat ab 1928 der Berliner Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Heltge (1887-1966) (1-3). Er wurde für die Jahre zwischen 1928 und 1935 der wichtigste Rechtsvertreter von Erich und Mathilde Ludendorff. Wilhelm Heltge ist 1887 in Wittstock an der Dosse geboren worden. Er hat in Greifswald und Berlin studiert und er promovierte im Jahr 1910 (4). Sicherlich hat er danach am Ersten Weltkrieg teilgenommen. 1920 hat er dann mit 33 Jahren Henriette Lisette Anna Heise (1889-1970) geheiratet. Sie war in Bad Salzuflen geboren worden. 1928 war Heltge schließlich 41 Jahre alt, hatte sich sicherlich auch weltanschaulich der damals entstehenden Ludendorff-Bewegung angenähert und arbeitete als Rechtsanwalt und Notar in Berlin.

1928 - Große Prozesse gegen die deutsche Freimaurerei

Im März 1928 führten zwei Freimaurer, darunter der Landesgroßmeister der "Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland", Graf Dohna-Schlodien, Beleidigungsprozesse gegen Erich Ludendorff. Erich Ludendorff berichtet darüber in seinen Lebenserinnerungen (3, S. 162):

Beide Prozesse ließ ich zuerst durch Dr. Luetgebrune führen. Da sie indes diesem nicht lagen, bat ich später Herrn Rechtsanwalt Dr. Heltge in Berlin, die Führung zu übernehmen. Dieser widmete sich mit größter Gewissenhaftigkeit und ungeheurem Fleiß der ihm übertragenen Aufgabe. Auch mir machte die Vorbereitung der Prozesse viel Arbeit. Aber ich gab insofern dem Schicksal die richtige Antwort, worauf es ja im Leben so oft ankommt, daß ich die Studien, die ich nun zu betreiben hatte, benutzte, um meine bisherigen Kenntnisse über das geschichtliche Wirken der Freimaurer immer mehr zu vertiefen, so daß aus diesem Studium wie von selbst das Werk "Kriegshetze und Völkermorden in den letzten 150 Jahren" entstand.

Ab April 1929 begannen dann die Auseinandersetzungen Erich Ludendorffs mit seinem vormaligen Mitarbeiter Georg Ahlemann (10). Über diese schreibt Erich Ludendorff unter anderem (3, S. 223):

Schon im April (...) kamen Schreiben des Rechtsbeistandes der "Deutschen Wochenschau" mit den unmöglichsten Beschuldigungen eines Wirkens gegen sie. Ich ließ sie durch Dr. Heltge beantworten.

Der Rechtsanwalt Heltge wird auch erwähnt in einer diesbezüglichen Schrift von Kurt Zemke im Jahr 1931 (GB). - Über den Juni 1930 schreibt Mathilde Ludendorff in ihren Lebenserinnerungen (S. 107; zit. n. 12):

Noch immer schwebten damals über meiner Tochter die Schrecken des (Scheidungs-)Prozesses; aber sie war von uns so viel Prozeßführung (zeitweise waren es deren 9) gewohnt, war so unser täglicher Kamerad in all den schweren Zwischenfällen des Kampfes geworden, daß sie ruhiger daran trug als andere, die solchen Vergleich nicht haben.

Am 25. November 1930 schrieb Mathilde Ludendorff an ihre Mutter (zit. n. 12):

Ich weiß nicht, ob ich es Euch schon schrieb, dass unterdessen zwei Prozesse von den 9, die augenblicklich (einschließlich Ingeborgs) schweben, erledigt sind.

An vielen dieser Prozesse wird Heltge beteiligt gewesen sein. Um welche es sich im einzelnen handelt, wäre noch einmal herauszusuchen. - Aus den Jahren 1932 und 1933 gibt es dann eine Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt Dr. Heltge in Berlin und dem Tannenbergbund-Landesführer von Berlin Robert Holtzmann (siehe Holtzmann-Nachlaß).

1933 - Gründung eines Ahnenstätten-Vereins in Berlin

In dieser Zeit gründete die Ludendorff-Bewegung eigene Friedhöfe, da nicht garantiert war, daß man als Nichtchrist auf christlichen Friedhöfen begraben werden konnte. Die erste solcher "Ahnenstätten" wurde 1931 in Hude bei Oldenburg gegründet. Zwei Jahre nach der Gründung dort bemühte man sich auch in Berlin um die Anlage einer solchen Ahnenstätte und um die Gründung eines diesbezüglichen Vereins. Die Akten zu diesem Ahnenstätten-Verein befinden sich im Landesarchiv Berlin unter dem Aktenzeichen Az. 95 VR 7581 + 55. Der Verein nannte sich - laut eines Schreibens vom 18. August 1933 - zunächst "Deutscher Bestattungsverein". Sein amtlicher Vertreter war wiederum der Rechtsanwalt Dr. Heltge, Berlin SW 61, Tempelhofer Ufer 1.

1932 bis 1936 - Prozeß Johannes Hertel gegen Ludendorff wegen "Beleidigung eines Staatsbeamten"

Abb. 2: Johannes Hertel (aus: Enz. Iran.)

In einer wissenschaftlichen Untersuchung, die im Jahr 2009 verfaßt worden ist und im Jahr 2012 erschienen ist, heißt es über Mitarbeiter Erich Ludendorffs Anfang der 1930er Jahre, nämlich Erich Schulz, Karl von Unruh, Hermann Rehwald, Erich Biermann (1898-1983) und Walter Löhde (8):

Biographische Angaben über diese Personen zu finden, ist nicht einfach.

Im Februar 2012 war schon eine lange Ausarbeitung über den hier genannten Hermann Rehwald erschienen (13). In der Zeit danach stießen wir auch auf einen Sohn des genannten Erich Biermann und standen 2013 mit ihm Verbindung. Er machte uns Mitteilungen über das Leben seines Vaters und seines Großvaters, die die Grundlage eines noch unveröffentlichten Artikels hier auf dem Blog bilden. Auch Vorarbeiten zu biographischen Skizzen zu Franz von Unruh und Walter Löhde gibt es. So viel nur zu diesem Satz.

In dieser wissenschaftlichen Untersuchung wird ein wenig unsauber gearbeitet, wenn unterstellt wird, daß Mathilde Ludendorff schon 1919 in ihrem Werk "Triumph des Unsterblichkeitwillen" die Behauptung aufgestellt hätte, daß die Bibel Plagiate indischer Schriften enthalten würde (8, S. 53). Diese Behauptung bezieht sich auf eine Ausgabe dieses Werkes aus dem Jahr 2008 und berücksichtigt nicht, daß spätere Auflagen gegenüber der Erstauflage umgearbeitet worden sein könnten.

Das Buch von Mathilde Ludendorff  "Erlösung von Jesu Christo", das im Jahr 1931 erschienen ist (14), hat in damaligen christlichen Kreisen hohe Wellen geschlagen. Viele Gegenschriften aus der Feder von protestantischen und katholischen Theologen erschienen. Der Ton insgesamt war in den meisten Fällen "kämpferisch" bis die Gegenseite "herabsetzend". Die Pfarrer Heinrich Roth und Johannes Leipold wandten sich in diesem Zusammenhang an den Leipziger Indologen Johannes Hertel (1872-1955)(Wiki). Sie baten um eine Begutachtung der Ausführungen zu unterstellten indischen Entlehnungen in der Bibel von Seiten Mathilde Ludendorffs in ihrem geannten Buch (8, S. 54).

Hertel verfaßte dazu eine eigene Schrift, die in protestantischen Kreisen weite Verbreitung fand (15). Diese Schrift rief auf Seiten der Ludendorff-Bewegung wiederum Antworten hervor (16, 17).

Im Februar 1933 reichte der schon aus früheren Jahren prozeßerfahrene Johannes Hertel Klage bei Gericht ein wegen Beleidigung eines Staatsbeamten. Er wollte dabei nicht nur die Beleidigungen selbst geahndet wissen, sondern vom Gericht auch den wissenschaftlichen Tatbestand durch indologische Gutachten festgestellt wissen (8, S. 55f). Erich Ludendorff schreibt in seinen Lebenserinnerungen zu dieser Klage (3, S. 371, s. GB):

Die Erwiderung brachte mir viel Arbeit. Ich hatte wieder Herrn Rechtsanwalt Dr. Heltge gebeten, die Verteidigung zu übernehmen. Mit größter Umsicht und eisernem Fleiß arbeitete er sich in dieses ihm fremde Gebiet ein. Im übrigen sahen wir dem Prozeß mit größter Ruhe entgegen.

Auf die bei Gericht eingereichte Stellungnahme antwortete Hertel im August 1933 mit einer neuen Stellungnahme (8, S. 58). 

Amnestie-Gesetzgebungen bewirkten zwischenzeitlich, daß die zuvor ebenfalls erhobenen Anklagen gegen Erich Ludendorff, Erich Biermann, Karl von Unruh und Walter Löhde wieder aufgehoben worden sind (8, S. 58). 

1934 blieben nur noch Ernst Schulz und Mathilde Ludendorff als Beklagte in diesem Beleidigungs-Prozeß übrig. Zunächst hatte das Gericht auch hier die Klage einstellen wollen, entschloß sich dann aber zur Weiterführung des Prozesses.

Außergerichtliche Einigung - 1935/36

Im Mai oder Juni 1935 - also nach dem öffentlich groß gefeierten 70. Geburtstag Erich Ludendorffs in Tutzing - waren beide Seiten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit, wohl sogar zu einem persönlichen Treffen in Tutzing (8, S. 59) (wozu es aber wohl nicht gekommen ist - ?).

Nach zähen Verhandlungen wurde 1936 der Vergleich geschlossen. Erich Ludendorff erklärte sich bereit, die Prozeßkosten und die Auslagen für den Anwalt von Hertel zu tragen.

Über Suchmaschinen zu Archivalien in Deutschland kann man übrigens auf zahlreiche bislang unbekannte Archivalien zum Leben Erich und Mathilde Ludendorffs aufmerksam werden (Kalliope). Dabei finden sich derzeit gerade besonders viele Briefe aus dem Nachlaß dieses Leipziger Indologen Johannes Hertel in Sachen seines Prozesses gegen das Ehepaar Ludendorff.

So enthält der Briefnachlaß etwa auch Briefe eines Moritz Spieß, eines Verwandten des Vaters von Mathilde Ludendorff, der Erinnerungen an die Sanskrit-Kenntnisse des Vaters von Mathilde Ludendorff enthält.

1935 - Prozeß gegen Professor Elze

Rechtsanwalt Heltge wurde auch aktiv in dem Prozeß Erich Ludendorffs gegen den Berliner Geschichtsprofessor Elze im Jahr 1935 (GB). Dieser Prozeß spielte auch eine Rolle im Verhältnis Erich Ludendorffs zu den führenden Generalen der damaligen Wehrmacht und zur Hitler-Regierung. Deshalb wird dieser auch in den Ludendorff-Biographien von Franz Uhle-Wettler und Nebelin erwähnt. 

1935 wurde dem Rechtsanwalt Heltge der Sohn Ekkehard geboren (7). 1936 wird Heltge auch in einer Schrift des Karlsruher Rechtsanwalts Robert Schneider über seine Prozesse gegen die Freimaurerei erwähnt mit den Worten:

Herrn Rechtsanwalt Dr. Heltge in Berlin spreche ich meinen Dank aus für seine ausgezeichnete Mitarbeit in dem oben genannten Prozeß.
1939 wurde Wilhelm Heltge Justizrat (6). So auch laut der Zeitschrift "Deutsche Justiz" S. 226, außerdem war er Mitglied, bzw. Mitarbeiter des "Erbrechtsausschusses".

Im Anzeigenteil von "Ludendorffs Halbmonatsschrift" "Am Heiligen Quell Deutscher Kraft" erschien in der Folge vom 21. April 1939 die folgende Anzeige:
Abb. 3: Anzeige vom 21. April und 25. August 1939

Diese Anzeige wird nochmals geschaltet am 25. August 1939. Der mit Hilfe von Heltge 1933 gegründete Verein hatte 1939 169 Einzelmitglieder und 97 "Sippenmitglieder" (also wohl Familienangehörige). Allerdings wurde er 1955 "als tatsächlich nicht mehr bestehend von Amts wegen gelöscht". Denn das von dem Verein vor dem Krieg erworbene Grundstück in Blumenberg lag nun auf dem Gebiet der DDR.

1939 bis 1945 - Todesurteile als Kriegsgerichtsrat

Über die weiteren beruflichen Stationen Heltges ist zu erfahren (6):

1939 bis 1945 war er Kriegsgerichtsrat, später Flottenrichter, danach Richter zu Bielefeld und Landgerichtsdirektor zu Essen a. d. Ruhr.

Die Tätigkeit der Kriegsgerichtsräte während des Zweiten Weltkrieges ist heute hochgradig umstritten. Wir wollen an dieser Stelle nicht versuchen, zu einer Bewertung derselben zu kommen. Das ist eine eigene Thematik, in die man sich erst einarbeiten muß. Es soll hier nur verzeichnet werden, was beim derzeitigen Stand zusammengetragen werden kann dazu.

Vom August 1940 bis zum September 1941 war der Marineoberkriegsgerichtsrat Dr. jur. Wilhelm Heltge zusammen mit vier anderen Kollegen Dienstaufsichtsrichter und Rechtsberater des Kommandierenden Admirals der norwegischen Westküste (Axishistory 2012). Auf einem "Forum Marinearchiv" wird berichtet (17. Januar 2014):

Dr. Heltge verurteilte sechs Norweger zum Tode. Sie wurden auf der Insel Håøya (Oslofjord, Oscarsborg Festung) am 2. November 1941 hingerichtet. Sowohl die norwegischen wie die deutschen Archive scheinen keine Informationen über diese Tragödie zu enthalten.
Original: Dr. Heltge sentenced six Norwgians to death. They were executed on the island Håøya (Oslofjord, Oscarsborg festung) on 2. November 1941. Both Norwgian and German archives seem to (be) empty on information on this tragedy.

1944 war er als Marineoberkriegsgerichtsrat mit dem Fall eines schon zuvor mehrfach verurteilten, als "schwachsinnig" beurteilten Zivilmatrosen Friedrich Thomas befaßt, einem einstigen "Stricherjungen", der wegen Einbruchsdiebstahl und 2-monatigem unerlaubtem Fernbleiben von der Truppe zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, während sein Kamerad zum Tode verurteilt worden war (4):

Das Oberkommando der Kriegsmarine Berlin beauftragte den Marineoberkriegsgerichtsrat Wilhelm Heltge mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens über die Urteile. Dieser schlug vor, das Urteil gegen Hans Köllner zu bestätigen und das gegen Friedrich Thomas "zur nochmaligen Prüfung der Sach- und Rechtslage und des Strafmaßes" aufzuheben. Das Oberkommando folgte seinem Vorschlag und ordnete die Vollstreckung von Hans Köllners Todesurteil an. Am 2. Mai 1944 wurde dieser am Schießstand in Hamburg-Rahlstedt, Höltigbaum, um 7.30 Uhr erschossen.

Über die erneute Gerichtsverhandlung heißt es:

Das Feldgericht folgte dem Gutachten, das auf Fahnenflucht statt unerlaubter Entfernung erkannte, und das frühere Teil-Strafmaß von "nur drei Jahren Gefängnis" mit der Begründung kritisierte, es sei erforderlich, "bei so lange Zeit (2 Monate) dauernden unerlaubten Entfernungen auch gegen das Gefolge mit schärfsten Strafen einzuschreiten. Es geht nicht an, dass junge, wehrfähige Männer glauben, ihre den Wehrdienst ersetzende Dienstverpflichtung weniger genau nehmen zu müssen. … Dabei kann der Schwachsinn des Angeklagten nicht zu einer milderen Beurteilung führen. Wer eine Strafverbüßung als so unangenehm empfindet, daß er sich seiner Dienststelle fernhält, ist auch fähig, das Unrecht neuer Straftaten zu erkennen und danach zu handeln. … Die Kriegsnotwendigkeiten erfordern hier rücksichtsloses Einschreiten gegen Schwächlinge, Minderwertige, Psychopathen und ähnlich Veranlagte." Es folgte auch der Erwägung, daß die Todesstrafe angebracht sei.

1956 bestand auf der Humboldt-Schule in Essen ein Ekkehard Heltge das Abitur und begann ein Jurastudium. Es wird ein Sohn von Wilhelm Heltge sein.

Wilhelm Heltge starb drei Monate nach Mathilde Ludendorff am 10. August 1966 in Bad Salzuflen. Auffallenderweise ist in der Zeitschrift "Mensch & Maß" im Jahr 1966 scheinbar keine Todesanzeige und kein Nachruf auf ihn erschienen. Es könnte von Interesse sein zu fragen, ob es in Bad Salzuflen oder anderwärts noch einen Nachlaß von Wilhelm Heltge gibt. Seine Frau starb 1970 in Essen und wurde ebenfalls in Bad Salzuflen begraben.

Erster Entwurf:
20.8.2014
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  1. Deutsches Geschlechterbuch (Genealogisches Handbuch Bürgerlicher Familien), Band 177, 1978, S. 243 (GB)
  2. Holler, Wolfgang (Berlin): Wilhelm und Henriette Heltge. Einträge auf http://gedbas.genealogy.net/person/show/1149102765 [29.4.19] (Verein für Computergenealogie)
  3. Ludendorff, Erich: Vom Feldherrn zum Weltrevolutionär und Wegbereiter deutscher Volksschöpfung. Bd. 2: Meine Lebenserinnerungen von 1926 bis 1933. Verlag Hohe Warte, Pähl 1951
  4. Heltge, Wilhelm: Die Rechtsverhältnisse aus Paragraph 651 BGB. Inaugural-Dissertation. Druck von J. Abel 1910 (91 S.)
  5. Schneider, RA Robert: Die Freimaurerei vor Gericht. Neue Tatsachen über Weltfreimaurerei, deutsch-christliche Orden und geheime Hochgrade. Dritte, ergänzte und neubearbeit. Aufl., Karlsruhe 1936 (Archiv.org)
  6. Hildegard Thevs; Ulf Bollmann: Friedrich Thomas, geboren 1919, hingerichtet am 28.8.1944. Auf: Stolpersteine Hamburg, http://www.stolpersteine-hamburg.de/?&MAIN_ID=7&BIO_ID=3753 [26.6.14]
  7. Pukowski, Christian; Wuttke, Hans: Abitur 1956 - Humboldtschule Essen - 50 Jahre danach. 2006, S. 3; auf: https://www.yumpu.com/de/document/view/8909460/pdf-datei/45 [26.6.14]
  8. Neubert, Frank: Johannes Hertel vs. Mathilde Ludendorff: Prozesse und Diskurse. In: 200 Jahre Indienforschung – Geschichte(n), Netzwerke, Diskurse. Hrsg. von Heidrun Brückner und Karin Steiner. Harrassowitz Verlag · Wiesbaden 2012, https://germanindia.files.wordpress.com/2012/05/2023725.pdf
  9. Bading, Ingo: Erich Ludendorff im Jahr 1924. Studiengruppe Naturalismus, 30. Januar 2018, http://studiengruppe.blogspot.com/2018/01/erich-ludendorff-im-jahr-1924_30.html  
  10. Bading, Ingo: Um "seiner Verdienste um die Bewegung" willen ... Ein nationalsozialistischer Ludendorff-Gegner erhielt noch 1944 seinen Judaslohn von Adolf Hitler. Stud.gr. Nat., 17. Dezember 2011, https://studiengruppe.blogspot.com/2011/12/um-seiner-verdienste-um-die-bewegung.html
  11. Bading, Ingo: Vorarbeiten für ein "Who is who" der Geschichte der Ludendorff-Bewegung, Studgr. Nat., 1. September 2012, https://studiengruppe.blogspot.com/2012/09/vorarbeiten-fur-ein-who-is-who-in-der.html  
  12. Bading, Ingo: "Streng gehütete Familiengeheimnisse" - Rund um den ersten Schwiegersohn von Mathilde Ludendorff, Stgr. Natur., 3.4.2017, http://studiengruppe.blogspot.com/2017/04/streng-gehutete-familiengeheimnisse.html 
  13. Bading, Ingo: Der Schriftsteller Hermann Rehwaldt, der Mitarbeiter Erich und Mathilde Ludendorffs. Im mehreren Teilen, 2012, https://studiengruppe.blogspot.com/2012/02/der-schriftsteller-hermann-rehwaldt-als.html
  14. Ludendorff, Mathilde: Erlösung von Jesu Christo. Ludendorffs Verlag, München 1931
  15. Hertel, Johannes: Von neuem Trug zur Rettung des alten oder Louis Jacolliot und Mathilde Ludendorff. Verlag des Evangelischen Bundes, 1932
  16. Ludendorff, Mathilde: Statt Heiligenschein und Hexenzeichen - Mein Leben. Band 2, Ludendorffs Verlag, München 1932
  17. Schulz, Ernst: Amtliche Wissenschaft im Zeichen des Kreuzes. Eine Abrechnung mit Herrn Prof. Hertel und Genossen. Ludendorffs Verlag, München 1933 

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