Donnerstag, 22. August 2013

Ludendorffs empörte Telegramme an Hindenburg im Jahr 1933

Zur Frage der Echtheit von Ludendorffs Telegramm an Hindenburg vom 1. Februar 1933

Die zahlreichen Protestschreiben, die Erich Ludendorff im Jahr 1933 an den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg geschrieben hat (1, S. 232 - 252, 9), haben zwar in der Geschichtswissenschaft Behandlung erfahren (2 - 4, 9), und eines derselben ist auch Jahrzehnte lang in deutschen Schulgeschichtsbüchern immer wieder zitiert worden (2, 3). Es sind aber bisher niemals alle in Archiven (9) oder sonst zugänglichen Telegramme und Briefe Erich Ludendorffs an Hindenburg aus diesem Jahr vollständig irgendwo zusammengestellt und wissenschaftlich kommentiert worden. Auch ist auf die Folgen dieser Telegramme und Briefe bislang kaum ein Blick geworfen worden. Etwa auf die Folgen, die diese für das Verhältnis zwischen Erich Ludendorff und Adolf Hitler hatten oder haben konnten, an den wenigstens ein Teil derselben weitergeleitet worden sind, wie erst vor einigen Jahren bekannt geworden ist (4).

Erich Ludendorff, etwa 1937
All das kann auch im folgenden Beitrag nicht ausreichend geleistet werden. Aber immerhin soll doch einmal ein Überblick gegeben werden über die Quellenlage nach heutigem Kenntnisstand, ein Überblick der, soweit übersehbar, umfassender ist, als ein solcher bisher irgendwo veröffentlicht worden ist. Vielleicht kann auch der folgende Beitrag noch nach und nach künftig ergänzt und erweitert werden. Diese Telegramme befinden sich unter anderem in den "Akten des Büros des Reichspräsidenten", die bis 1990 in Potsdam lagerten und erst danach zugänglich wurden. Darüber wird berichtet (9):
Das im Großen und Ganzen sehr sauber geführte "Sonderheft General Erich Ludendorff" deckt sich im übrigen vollständig mit den im III. Band von Ludendorffs Lebenserinnerungen wiedergegebenen Schreiben, Eingaben und Telegrammen an den Reichspräsidenten aus den Jahren 1933 bis 1937. Aktenvermerke beweisen nicht nur den Eingang und die Bearbeitung von Ludendorffs Schreiben, sndern daß diese in vielen Fällen auch an andere Ministerien, teilweise sogar an die Reichskanzlei und an Hitler selbst weitergeleitet worden sind. (...) Von Anfang Februar bis etwa Mitte März (1933) finden sich kaum Vorgänge und erfaßte Schriftstücke. (...) Der Nachlaß von Staatssekretär Meißner (...) gilt als verschollen.
Hindenburg starb 1934, deshalb verwundert ein wenig die Jahresangabe 1937. Im folgenden werden Ludendorffs Telegramme an Hindenburg aus dem dritten Band der Lebenserinnerungen zitiert und dabei eingebettet in jene Kommentare und Berichte in der Wochenzeitung "Ludendorffs Volkswarte", die in einem inhaltlichen Bezug zu den Telegrammen selbst stehen, insbesondere was Fälle von "In-Schutzhaft-Nahmen" betrifft.

Auch wenn einige der folgenden Zitate insbesondere von der Ludendorff-Bewegung selbst schon seit 1945 häufig in Aufsätzen, Schriften und Schriftsätzen zitiert worden sind, werden sie hier noch einmal aufgeführt. Denn dies ist wichtig um des inhaltlichen Zusammenhanges willen und um der angestrebten Vollständigkeit willen. Es sei betont, daß es hier um die Telegramme Ludendorffs an Hindenburg geht, nicht um eine möglichst vollständige Dokumentation aller vorgefallenen Fälle von Verfolgung und Mißhandlung von Ludendorff-Anhänger durch Nationalsozialisten überhaupt. Eine solche ist andernorts schon begonnen worden (5).

Abb.1: Einstmals: Hindenburgs 70. Geburtstag, Oktober 1917, Feier in Bad Kreuznach
Proteste gegen die Anwendung der Notverordnungen - 27. Februar 1932

Erich Ludendorff hatte sich schon in den vorhergehenden Jahren der "Präsidial-Diktatur" in Telegrammen an den Reichspräsidenten gewandt und bekam hierbei auch noch Rückmeldungen. Er veröffentlichte einen solchen Telegrammwechsel am 13. März 1932 in seiner "Ludendorffs Volkswarte" auf der Titelseite kommentarlos unter der Überschrift "Drei Telegramme". Danach hatte er am 25. Februar 1932 an Hindenburg telegrafiert:
Verfassungswidrige Polizeigewalt gegen die politische und geistige Freiheit der von mir geleiteten Volksbewegung nimmt seit August vorigen Jahres immer groteskere Formen an. Das Volk erkennt, daß ein Teil der Notverordnungen, die Geistesknebelung betreffen, allein gegen mich und meine Bewegung gerichtet ist. Beschlagnahme und Verbote häufen sich. Ich werde verhindert, zum Volke zu sprechen, das ein Recht hat, meine Meinung zu hören, da es weiß, wie ich ihm in ernstester Notlage des Weltkrieges geholfen habe. Jetzt ist sogar meine Zeitung "Ludendorffs Volkswarte" während der Wahlzeit völlig willkürlich auf 6 Wochen verboten. Ich bin mit dem Bundesführer des Tannenbergbundes, General von Bronsart, auf sofortige Drahtanwort bereit, Ihnen als Reichspräsidenten, der dem Volke für die Notverordnungen verantwortlich ist, unverzüglich Aufschluß über die verfassungswidrigen Zustände zu geben, das die Empörung im Volke steigt. Die Geschichte soll wissen, daß ich trotz vieler Erfahrungen auch diesen Schritt noch versucht habe. Ludendorff.
Darauf antwortete Hindenburg am 26. Februar 1932:
Bestätige Ihnen Empfang heutigen Telegramms, das ich nach Kenntnisnahme dem Reichsinnenminister zur Prüfung weiterleitete. Ersuche näheren Aufschluß unmittelbar an Reichsinnenministerium zu reichten. v. Hindenburg, Reichspräsident.
Darauf antwortete Ludendorff am 27. Februar 1932 (zit. auch in: 8, S. 1113):
Ich bestätige den Eingang Ihres Telegramms. Sie weisen mich an General Groener. Dieser hat sich bereits als nicht zuständig erklärt, beantwortet Eingaben nicht oder fühlt sich berechtigt, für verfassungsmäßige Anwendung Ihrer Notverordnungen, die schon nicht im Sinne der Verfassung liegen, einzutreten. Für Notverordnungen und Anwendungen ist Reichspräsident dem deutschen Volk verantwortlich, zumal wenn er sich auf die Reichs- und Länderbehörden in ihrer richtigen Anwendungen nicht verlassen kann. Durch die Notverordnungen geprägtes Wort "wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ist im Volke zu einem sprichwörtlichen Hohnwort für die Begründung verfassungswidriger und gewalttätiger Geistes- und Freiheitsknebelung durch staatliche Behörden geworden. Kein Tag vergeht, ohne daß Behörden auf Grund dieser Notverordnungen rechtswidrig gegen mich handeln, aber andererseits mir nicht den Schutz angedeihen lassen, zu dem jeder Staatsbürger ein Recht hat. Das Wort Ihres Reichskanzlers am Schluß seiner Rede:

"Ob die Welt glauben soll, daß im deutschen Volk noch Ehrfurcht und Achtung vor der Geschichte und der geschichtlichen Person besteht", haben sämtliche Stellen durch ihr Verhalten bereits verneinend beantwortet.
Darauf bezugnehmend und auf ein weiteres ausweichendes Antwortschreiben des Reichswehrministers Groener schreibt Erich Ludendorff noch in seiner Zeitung vom 8. Mai 1932:
Gegen keine Zeitung, gegen keinen Verlag sind die Notverordnungen des Reichspräsidenten so oft angewandt worden, wie gegen die von Ludendorffs Volkswarte-Verlag herausgegebenen Schriften und Zeitungen. 
Es wäre sicherlich sinnvoll, diese Behauptung einmal zu überprüfen und in den zeitgeschichtlichen Zusammenhang einzuordnen.

1932/33 - Die Neudeck-Affäre und der Osthilfe-Skandal
 
Ende des Jahres 1932 hat Erich Ludendorff dann immer wieder in Leitartikeln den Osthilfe-Skandal und die Vorgänge rund um die Finanzierung des Gutes Neudeck des Reichspräsidenten von Hindenburg angesprochen (6). Es waren das Vorgänge, über die Druck auf Hindenburg ausgeübt werden konnte dahingehend, daß er Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt hat und den Reichskanzler Schleicher, der bezüglich dieser Themen offenbar für Aufklärung sorgen wollte, entmachtet hat. Vielleicht haben hier auch Motive für den Reichstagsbrand gelegen (6). Erich Ludendorff hatte schon in diesem - und auch in anderen von ihm geführten öffentlichen Erörterungen rund um die geschichtliche Rolle des Reichspräsidenten von Hindenburg - immer wieder von diesem Reichspräsidenten öffentlich Antworten verlangt auf die vielen von ihm gestellten Fragen. Auf die meisten erhielt er - natürlich - keine. Diese Fragen behandelte Ludendorff auch noch einmal nach der Machtergreifung Adolf Hitlers in seiner Zeitung und vermutete auch hier immer noch - und wie wir heute wissen mit Recht (6) - daß diese Vorgänge zur Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler beigetragen haben. Daß sie Hindenburg erpreßbar gemacht haben.

Das berühmte Telegramm Ludendorffs an Hindenburg - 1. Februar 1933

Am 1. Februar 1933 soll Erich Ludendorff jene berühmten Worte an den Reichspräsidenten von Hindenburg telegrafiert haben, die dann nach 1945 - bis in die 1980er Jahre hinein - in viele Schulgeschichtsbücher aufgenommen werden sollten. Von diesem Telegramm ist bis heute nirgendwo ein Original aufgefunden worden (2). Die Worte sind aber in zwei etwas unterschiedlichen Versionen überliefert worden. Einmal von jenem Hans Frank, der 1933 in Bayern Justizminister war. Und der darum auch mit Fragen rund um die Behandlung der Ludendorff-Bewegung in jenem Jahr immer wieder befaßt gewesen ist. Es ist kein Motiv erkennbar, aus dem heraus Frank diesen Telegrammtext sollte erfunden haben.

Und zum anderen von einem Düsseldorfer Regimentskameraden und Freund der Familie Erich Ludendorffs aus erster Ehe, dem Hauptmann a. D. und Fabrikdirektor Wilhelm Breucker (3; 7, S. 136). Auch bei diesem ist kein Motiv erkennbar, warum er einen solchen Telegrammtext sollte erfunden haben. Beide machen keine Angaben dazu, wo sie ihren Text eigentlich her haben. Und eine Erörterung der Echtheit beider Texte soll einstweilen an dieser Stelle auch nicht gegeben werden. Beide Versionen werden hier nur der Vollständigkeit halber mitgeteilt. Aus dem Wortlaut aller anderen Telegramme Ludendorffs an Hindenburg aus dem Jahr 1933 wird aber mehr als deutlich, daß es gar so unplausibel nicht sein kann, daß Ludendorff auch solche Worte an Hindenburg telegrafiert hat. In der von Hans Frank mitgeteilten Version lauten sie (zit. n. 1, S. 232):
Sie haben durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler einem der größten Demagogen aller Zeiten unser heiliges deutsches Vaterland ausgeliefert. Ich prophezeie Ihnen feierlich, daß dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stoßen, unsere Nation in unfaßliches Elend bringen wird, und kommende Geschlechter werden Sie verfluchen in Ihrem Grabe, daß Sie das getan haben.
In der von Wilhelm Breucker 1953 mitgeteilten Version lauten sie (7, S. 136):
Sie haben durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler unser heiliges deutsches Vaterland einem der größten Demagogen aller Zeiten ausgeliefert. Ich prophezeie Ihnen feierlich, daß dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stürzen und unsere Nation in unfaßbares Elend bringen wird. Kommende Geschlechter werden Sie wegen dieser Handlung in Ihrem Grabe verfluchen.
Es gibt zahllose weitere Äußerungen Erich Ludendorffs, insbesondere in seiner Wochenzeitung "Ludendorffs Volkswarte" seit 1930, die inhaltlich völlig deckungsgleich sind mit der Aussage dieses Telegramms. Außerdem möchte man doch sagen, dass schon der starke Eindruck, den diese Worte bei jedem Leser hinterlassen (weshalb sie ja auch lange Jahrzehnte in Schulgeschichtsbücher übernommen worden sind) für sich ein Zeugnis für die Echtheit derselben darstellen. Kann jemand anderer als Ludendorff selbst sich diese Worte ausgedacht haben, um sie dann Ludendorff zu unterstellen? Wir meinen: Nein. Und wozu auch? Mit welchem Motiv?

Abb. 2: Bei den Feiern zum 1. Mai 1933 im Berliner Lustarten - Hindenburg und sein neuer Freund Adolf Hitler
Doch insbesondere vor dem Hintergrund einer Ludendorff-Äußerung vom Januar des Jahres 1934 her könnte sich die Frage nach der Echtheit dieses Telegramms vielleicht noch einmal neu stellen (siehe am Ende dieses Beitrages). Endgültiges wird darüber aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt wohl nicht gesagt werden können.

"Die SA wartet und erwartet!" - Februar 1933

In den Vordergrund seiner ersten öffentlichen und darum völlig gesicherten Reaktion auf die Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 stellte Erich Ludendorff in seinem Leitartikel in seiner Wochenzeitung "Ludendorffs Volkswarte" - in der Ausgabe vom 12. Februar 1933 - aktuellere Tagesfragen, nämlich die SA. Er titelte: "Die SA. wartet und erwartet!" Er zeigt darin auf, daß der Terror, der von der SA seit Jahren angekündigt worden ist und der schon vielfach der Öffentlichkeit vorexerziert worden ist, vor der Tür steht. Ludendorff schreibt unter anderem:
Die Boxheimer Dokumente mit ihrem blutrünstigen Inhalt sind nicht vergessen, ebensowenig die Bluttaten und sonstigen Terrorakte der SA. (...) Erst recht ist nicht vergessen das Eintreten der Führer und des Führers der heutigen Regierungspartei für die Mörder von Potempa, und die Tatsache, daß der Reichspräsident damals auch gegen diese Partei, wie gegen die kommunistische, seine scharfe Notverordnung wegen unglaublicher Rohheiten erlassen hat. Es sind ebensowenig die Ausbrüche des Hasses und die Schmähworte vergessen, die damals und später Herrn Paul von Hindenburg aus der Reihe der Nationalsozialisten, namentlich auch aus dem Munde von Führern der Partei erschallten. Um so schwerwiegender ist die Ernennung. Heute ist "der Führer" aus dem Verfall seiner Partei heraus also plötzlich Reichskanzler.
So formuliert Ludendorff seine eigene Überraschung über diese Ernennung: "... aus dem Verfall seiner Partei heraus ..." Ludendorff schreibt dann:
Seit den verhängnisvollen Tagen des 9. 11. 1918 (...) macht das Deutsche Volk trotz aller seiner schweren Krisen, die es seitdem durchlebte, keine so schweren kritischen Tage durch, wie die heutigen. 
Auf einen Vergleich zwischen der sich vorbereitenden "nationalen Revolution" Adolf Hitlers mit der Novemberrevolution von 1918 ist Erich Ludendorff schon in den Vorjahren häufiger zu sprechen gekommen und er kommt auch im Jahr 1933 immer wieder einmal auf diesen Vergleich zurück. In "Ludendorffs Volkswarte", Folge 9 vom 5. März 1933, wird unter der Rubrik "Aus unserem Kampf" - wie auch in den Vorjahren - von der Sprengung verschiedener Versammlungen des Tannenbergbundes durch die SA berichtet. Und es wird davon berichtet, daß sich die SA verstärkt mit Waffen ausstattet. In der Folge 10 vom 12. März, also in der Folge nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar, werden verschiedene Geschehnisse rund um den Tannenbergbund unter den Überschriften "Verbote! Beschlagnahmen!" und "Terrorakte" berichtet. Ludendorff schreibt in einer Mitteilung:
In Deutschland hat der offene Kampf gegen den Kommunismus eingesetzt.
Bis zum Verbot des Tannenbergbundes im Juli 1933 sollte der Ludendorff-Bewegung in diesem Zusammenhang immer wieder der Vorwurf gemacht werden, sie würde den verfolgten Kommunisten Unterschlupf gewähren. Erich Ludendorff sagt dazu mehrmals, daß jene, die diesen Vorwurf aussprechen würden, wohl selbst nicht daran glauben würden (siehe unten).

Abb. 3: Reichstagsbrand, 27. Februar 1933

Telegramm an Hindenburg - 13. März 1933

In der Folge 11 vom 19. März 1933 wird ein Schreiben des "Schirmherrs des Tannenbergbundes" vom 25. Februar 1933 an den Reichsinnenminister Frick, den Reichskommissar für Preußen, Vizekanzler v. Papen, den preußischen Kultusminister Rust und den Polizeipräsidenten von Berlin v. Levetzow gebracht, in dem gegen Verbote von Tannenbergbund-Versammlungen protestiert wird und erläutert wird, wie unangemessen sie aus Ludendorffs Sicht sind. In der gleichen Folge lautet die Überschrift in der Rubrik "Aus unserem Kampf" "Terrorakte gegen unsere Buchhandlungen - 'Der Kampf gilt dem Marxismus'". Darin heißt es:
Der Schirmherr richtete an den Reichspräsidenten am 13. 3. 33 folgendes Telegramm:
"Reichspräsident v. Hindenburg, Berlin.

Aus Dresden, Magdeburg, Essen, Elberfeld, Düsseldorf, Gotha erhalte ich Meldungen von gesetzwidrigen Handlungen und Terrorakten gegen Buchvertriebsstellen und Buchhandlungen des Ludendorffs Volkswarte-Verlages - bis zur völligen Demolierung der Gegenstände und Raub der Bücher und Kassen in Düsseldorf - durch uniformierte und bewaffnete SA. Ich ersuche für Buchhandlungen und Buchvertriebsstellen gleichen Schutz wie er selbst jüdischen Geschäften gewährt wird. Ludendorff, General."
Was es mit dem Schutz für jüdische Geschäfte damals auf sich hatte, müßte noch einmal herausgesucht werden. Dies ist das erste gesicherte, weil sogar in der Zeitung veröffentlichte Telegramm Ludendorffs an Hindenburg im Jahr 1933. Im Anhang zu seinen 1955 herausgebrachten Lebenserinnerungen kam es nicht zum Abdruck. Weiter werden dann in dieser Rubrik die Geschehnisse, auf die sich Ludendorff in dem Telegramm bezieht, durch einzelne Berichte aus allen genannten Ortschaften erläutert.

"Verhindern und ersparen können wir nun nichts mehr ..." - 16. März 1933

Am 16. März 1933 schreibt Erich Ludendorff in einem "Verordnungsblatt" seines "Tannenbergbundes" (8, S. 1117), daß nunmehr Persönlichkeiten in führenden Stellungen nicht mehr so offen kritisiert werden können wie zuvor:
Die Lage des Volkes und des Reiches ist innenpolitisch und außenpolitisch hochernst. (...) Gewiß wirken in der durchlebten Revolution auch gute Kräfte (...), auch wenn die Terrorakte nicht genug gebrandmarkt werden können. (...) Hieran hat unser Kampf für Freiheit des Volkes anzuknüpfen. Diese guten Kräfte haben wir zu finden, indem wir unbeirrt weiter unsere gewaltige Idee verbreiten. Hierbei treten Personen, die jetzt in amtlichen Stellungen sind, für unseren Kampf zurück. Wohl schon in absehbarer Zeit wird die Geschichte ihr Urteil sprechen. Verhindern und ersparen können wir nun nichts mehr, wir haben daher gar kein Interesse mehr an Personen, ganz wie stets zuvor Regierenden gegenüber; unser Kampf gegen die überstaatlichen Mächte bleibt ganz der gleiche.
Diese Gedanken erinnern sehr deutlich an die Gedanken des Telegramms vom 1. Februar 1933, etwa wenn es heißt "Wohl schon in absehbarer Zeit wird die Geschichte ihr Urteil sprechen. Verhindern und ersparen können wir nun nichts mehr ...". (Der Verhinderung der nationalsozialistischen Diktatur und des damit drohenden Weltkrieges hatte ja zuvor ein großer Teil des Kampfes des Tannenbergbundes gegolten.)

"Wie stellt sich die nationalsozialistische Revolution zum Recht?" - März 1933

Im Leitartikel "Revolution in Deutschland", der etwa in den gleichen Tagen verfaßt worden ist, fragt Erich Ludendorff in Folge 12 vom 26. März 1933:
Wie stellt sich die nationalsozialistische Revolution zum Recht? Das ist ein Kapitel von ernstestem Inhalt, namentlich dann, wenn das Recht sich auf die Aufhebung von den einfachsten Verfassungsgrundsätzen stützt. (...) Wie steht es mit der Inhaftierung von 80 000 bis 100 000 Kommunisten usw. und den Ausführungen des Ministers Göring (...):
"Die Polizei sei nicht dazu da, 80 0000 bis 100 0000 Verbrecher in den Gefängnissen sorgsam zu behüten. Hier müsse eine falsche Humanität abgelöst werden durch das, was notwendig sei, wenn es auch hart erscheine."
Was soll hiermit in Aussicht gestellt werden? Das Volk harrt der Erklärung!

Die Größe einer Revolution wird immer danach beurteilt werden, mit wie wenig "Gewalt" sie auskommt, in welchem Umfange sie dem natürlichen Rechtsempfinden des Volkes entspricht und Wahrheiten dem Volke übermittelt, d.h. Mitteilungen über die tatsächlichen Zustände, gegen die die Revolution sich richtet, und über die tatsächlichen Begleiterscheinungen, die nun einmal eine Revolution im Gefolge hat. Die Revolution von 1789 steht als ein fluchwürdiges Verbrechen in der Erinnerung der Völker, da sie blutrünstig war. (...)

Das Rechtsempfinden des Volkes, namentlich des Deutschen Volkes, ist ein tiefes. Das sollte eine Revolution in Deutschen Landen recht sehr berücksichtigen. Das Deutsche Volk lehnt Gewaltakte ab, selbst wenn sie den Mantel des Rechts tragen. Es will auf dem Gebiete des Rechts gleiche Behandlung aller Volksgeschwister. Es lechzt nach Wahrheit und hofft auf Beseitigung der Mißstände durch Wahrheit und Aufklärung.
Dazu schreibt Erich Ludendorff in seinen Lebenserinnerungen (1, S. 28f):
Ich hatte sehr ernsten Anlaß, diese Worte zu schreiben. Bald sollte auch das Volk erfahren, was Minister Göring im Auge hatte, als er die angeführten Zeilen schrieb, nämlich: die Einrichtung sogenannter Konzentrationslager in weiten Teilen Deutschlands. (...) Die Angaben, die mir auch Vertreter meiner Weltanschauung machten, die mit der SA und mit Konzentrationslagern in Berührung kamen, waren erschütternd für mich. Ich hätte solche Rohheiten in Deutschland nicht für möglich gehalten. (...) Ich hatte Gelegenheit, auch in "Ludendorffs Volkswarte" immer klarer auf solches rechtswidriges, rohes Handeln hinzuweisen. die Erbitterung steigerte sich dadurch gegen mich und "Ludendorffs Volkswarte"; ich schrieb auch klar und deutlich hierüber an den Reichspräsidenten und machte ihn für solch ungeheuerliches Geschehen vor der Geschichte verantwortlich. Ich führte dabei aus, daß seine Geschichtsschreiber dereinst nicht sagen könnten, er habe von der gesetzwidrigen und unmenschlichen Behandlung deutscher Volksgeschwister nichts gewußt. Ich erhielt natürlich keine Antwort. Später wurde ich von der Geheimen Staatspolizei gewarnt, ich möchte nicht mehr an den Reichspräsidenten schreiben: er fordere meine Überführung in irgendein Konzentrationslager wegen des Tons dieser Briefe. Ich hatte keinen Anlaß, an der Wahrheit dieser gutgemeinten Mitteilung irgendwie zu zweifeln.  
Das erste Telegramm in Hindenburg, das im Anhang der Lebenserinnerungen wiedergegeben wird (1, S. 232ff), stammt vom 16. Juni 1933 (siehe unten). In der Folge 13 vom 2. April wird wieder über zahlreiche "Terrorakte und Verfolgungen" gegen Tannenberger berichtet, unter anderen Fällen auch der folgende:
In Lößnitz i. Erzgeb. wurde der Mitkämpfer Bernhard Schellenberger, ein Kriegsbeschädigter am 13. 3. auf die Polizeiwache bestellt und dort im Beisein der Polizeioberwachtmeister Beier und Raßmann und von etwa 6 bis 8 SS.-Leuten in Uniform von dem SS.-Führer Bäckerobermeister Max Hultsch, Lößnitz i. Erzgeb., Jüdengasse, mit Fäusten und Gummiknüppel viehisch mißhandelt. Ein ärztliches Zeugnis über die Mißhandlungen liegt vor.

Die erforderlichen Schritte sind in allen Fällen unternommen worden.
Schutzhaft für von Unruh, von Waldow, Dr. Hulbrink - April 1933

In "Ludendorffs Volkswarte", Folge 17, 30. April 1933 heißt es unter der Rubrik "Aus unserem Kampf":
In Schutzhaft

In Wesselburen wurden der stellvertretende Bundesführer des Tannenbergbundes, Hauptmann v. Unruh, und der Landesführer Nord, Major v. Waldow, in Schutzhaft genommen. Der Schirmherr erhob gegen die Festnahme drahtlich Einspruch beim Reichspräsidenten und beim preußischen Ministerpräsidenten. Die Freilassung ist am gleichen Tage erfolgt.

Der Landesführer West, Dr. Hulbrink, befindet sich immer noch in Schutzhaft in Unna.

Der Lehrer Meyer-Kötzschenroda ist am 21. 4. nach neuntägiger Schutzhaft auf freien Fuß gesetzt.
Desgleichen wird vom Verbot des Tannenbergbundes in Mecklenburg und dem Verbot von Flugblättern und Vorträgen desselben, sowie von Sachbeschädigungen und andersartigen Bedrängungen in verschiedenen Teilen des Reiches berichtet.

Von vielen "Terrorakten und Verfolgungen" in ganz Deutschland, insbesondere gegen "Ludendorff-Buchhandlungen" und Tannenbergbund-Versammlungen, wird in "Aus unserem Kampf" der Folge 14 vom 9. April 1933 berichtet. In der Folge 15 vom 16. April 1933 schreibt Ludendorff in seinem Leitartikel:
Kein Deutscher kann der nationalen Revolution Zimperlichkeit vorwerfen. (...) Eine harte Zeit durchlebt das Deutsche Volk und in ihm besonders die (...) Kreise der Deutschen Arbeiterschaft. (...) Diese harte Zeit durchleben aber auch alle die freien, klarblickenden, (...) ihrer Liebe zum Volk bewußten Deutschen, deren Gedanken sich durch keine Suggestion, keine Hypnose, welcher Art es auch sei, "bändigen" lassen. 
In der Folge 16 vom 23. April schreibt Ludendorff:
Mitkämpfer! Die Eingriffe von Regierungsstellen gegen den Tannenbergbund mehren sich.
Und er bringt dann Beispiele von Verboten in Mecklenburg, Bayern und München, von Hausdurchsuchungen in Preußen:
In-Schutzhaftnahmen von Tannenbergern sind keine Seltenheiten. In Unna ist sogar der Landesführer West, Dr. Hulbrink, seit dem 13. 4. verhaftet, ebenso in Coburg ein führender Tannenberger.
"Ich hätte Sie erschossen, wenn ich die Macht dazu gehabt hätte" - Mai 1933

In "Ludendorffs Volkswarte", Folge 18, 17. Mai 1933, wird unter der Rubrik "Aus unserem Kampf" davon berichtet, daß reichsweit acht verschiedene Zeitungsfolgen oder Fluglätter des Tannenbergbundes verboten worden sind. Weiterhin wird "über die Vorgänge bei der Inschutzhaftnahme des stellvertretenden Bundesführers und des Landesführers Nord" ein genauerer Bericht gegeben. Daran anschließend heißt es:
Gegen diese Maßnahmen wurde vom stellvertr. Bundesführer und Landesführer Nord Beschwerde erhoben. General Ludendorff erhielt die Meldung von der Freilassung in dem Augenblick, als seine Beschwerdetelegramme auf der Post aufgegeben wurden, er hielt sie darauf an, dem Beschwerdeweg freie Bahn gebend. (...) Der Mitkämpfer Stamm, Coburg, befindet sich immer noch in Schutzhaft. St. ist Weltkriegsteilnehmer und schwerkriegbeschädigt. So äußert sich die "Achtung vor den Frontsoldaten".

Aus Mecklenburg wird berichtet, daß unser Mitkämpfer Rittergutsbesitzer Rudolf Schnütgen, Gorow, Rostock-Land, am 20. 4. auf Befehel des Reichskommissars für Mecklenburg-Schwerin, Hildebrandt, "wegen Betätigung für den Tannenbergbund" verhaftet und in einer Zelle des Amtsgerichtsgefängnisses Rostock untergebracht wurde. (...) Der 60 Jahre alte Mann, der sich allezeit für Volk und Vaterland eingesetzt hat, mußte bis zum 30. 4. in einer Zelle zubringen, ohne genauer angeschuldigt oder vernommen zu sein.

Im Gefängnis in Unna sitzt noch immer der Bundesführer West Dr. Hurlbrink. In Ebersbach wurde unser Mitkämpfer Erwin Fröhlich am 26. 4. in Schutzhaft genommen. (...) In Freckleben wurde unser Mitkämpfer Erfurth mehrere Tage verhaftet. (...) In Neuruppin wurde der Mitkämpfer Oberleutnant H. v. Heyden in Schutzhaft genommen und erst nach einigen Tagen wieder freigelassen. Die Festnahme dieses bewährten Frontfliegers durch die SA. steht im krassen Widerspruch zu den Worten der Regierenden über die den Frontsoldaten schuldige Achtung.
In "Ludendorffs Volkswarte", Folge 19, 14. Mai 1933 heißt es unter der Rubrik "Aus unserem Kampf":
Über die bereits in Folge 18 gemeldete Verhaftung unseres Mitkämpfers H. v. Heyden, Neuruppin, erfuhren wir noch von ihm selbst, daß ihm in der Untersuchung vom SA.-Führer Peters erklärt wurde, daß eben das Programm des Tannenbergbundes im Gegensatz zur SA. stünde. H. wurde als Volksfeind und schlimmerer Gegner als jeder Kommunist bezeichnet und ihm in aussicht gestellt, demnächst ins Straflager Oranienburg gebracht zu werden. Die Schutzhaft wurde über ihn verhängt, weil ihn die SA. sonst umbringen würde. Der SA.-Führer erklärte unserem Mitkämpfer noch, daß er ihn hätte erschießen lassen, wenn er die Macht dazu gehabt hätte, und versicherte bei der Entlassung nach drei Tagen, daß er alles daran setzen würde, ihn bald wieder einzusperren. (...) In Neuwedell, Krs. Arnswalde, wurde Mitkämpfer Göhring vorübergehend verhaftet. (...) In Rügenwaldermünde wurde der Mitkämpfer Müller verhaftet. (...)
Am 2. 5. nachm. wurde Gutsbesitzer Schnabel, Schönow b. Neuwedell, Frontsoldat, mehrfach verwundet, durch Polizeibeamte und etwa 50 Nationalsozialisten im Beisein des kommissarischen Bürgermeisters ohne Ausweis oder Dienstbefehl wegen angeblichen Waffenbesitzes verhaftet. (...) Schnabel wurde nachts in seiner Zelle von zwei unerkannten Personen mißhandelt. Die Beschwerden an die örtlichen Behörden waren bisher fruchtlos. (...) Am 30. 4. wurde der Mitkämpfer Inspektor Schlabe in Kambs bei Schwaan i.M. verhaftet. (...) Lübeck (...) Unsere Mitkämpfer Karl Amend, Teutendorf, und Martha Blöcker, Travemünde, sind ohne Angabe von Gründen verhaftet worden, wie uns der Gauführer mitteilt. - Aus Holstenhagen wird die Verhaftung der Mitkämpfer Hemme und Vollmers, Nortorf, Wulf, Eisendorf und Plambeck, Aspe, gemeldet. (...) In Berchtesgaden wurde der Mitkämpfer Trimpl verhaftet. (...) Aus dem Gefängnis in Unna wurde der Landesführer West, Dr. Hurlbrink, nach 23tägiger Haft entlassen.
Es wird ein persönlicher Bericht von Rudolf Schnütgen über seine 10-tägige Verhaftung gebracht.

65-Jährige von SA geschlagen und blutend herumgezerrt - Mai 1933

"Ludendorffs Volkswarte", Folge 20, 21. Mai 1933 wird unter der Rubrik "Aus unserem Kampf" genauer über die Verhaftung des Gutsbesitzers Schnabel berichtet. Unter anderem wird aus einem Bericht zitiert:
"Die Verhaftung ist unter empörenden Begleitumständen vor sich gegangen. Als die alten Eltern des Herrn Schnabel auf dessen Hilferufe hinzukamen, wurden sie in roher Weise gestoßen und geschleift. Die alte 65-jährige Mutter hat an beiden Armen blaue Flecke, die Füße sind vom Hin- und Herschleifen ganz blutig."

Am 12. 5. abends wurde Gutsbesitzer Schnabel freigelassen. endlich haben unsere Beschwerden Erfolg gehabt, wir begrüßen, daß der preußische Minister des Innern durchgegriffen hat.
Es wird ein Bericht gebracht über die Verhaftung der Mitkämpfer Hemme, Vollmers, Markus Wulf, Ernst Plambeck am 4. Mai 1933. von Bodungen hatte im gleichen Zuge festgenommen werden sollen, war aber nicht zu Hause. Bei allen fanden - wie gewöhnlich - Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen statt:
"Die Freilassung erfolgte am Sonnabend, dem 6. 5., nachm. 2 Uhr. (...) Ein Grund für die Festnahme ist keinem der vier mitgeteilt worden. (...) Die Freilassung erfolgte auf gleichzeitige Anordnungen des Landrats und des Regierungspräsidenten." (...)

Der Mitkämpfer Stamm-Coburg befindet sich immer noch in Haft (seit 4 Wochen). Mitkämpfer Stamm ist schwerkriegsbeschädigt (Kopfschuß). So äußert sich die Achtung vor Frontkriegern!
In Folge 21 scheint es diese Rubrik nicht zu geben. In "Ludendorffs Volkswarte", Folge 22, 4. Juni 1933, heißt es in der Rubrik "Aus unserem Kampf" unter der Überschrift "Von der Front":
Wir geben nachstehend einen Teilbericht über die Lage im Lande. Ein umfassendes Bild zu geben, ist aus vielerlei technischen Gründen nicht möglich. (...) Verhaftung des Mitkämpfers Müller-Rügenwaldermünde (...). Mitkämpfer Georg Müller war aus bisher unbekannten Gründen verhaftet gewesen und befindet sich nach dreitägiger Haft auf freiem Fuß. (...) Zu unserer Meldung in der Folge 19 schreibt uns der Mitkämpfer Göhring in Neuwedell: "Am 13. 4. wurde ich vorübergehend verhaftet. - am 2. 5. wurde ich ohne Angabe von Gründen erneut verhaftet und 3 1/2 Tage in 'Schutzhaft' gesetzt, weil meine 'Zugehörigkeit zum Tannenbergbund die Bevölkerung errege'." (...) In Detmold wurde der Mitkämpfer Fricke in Schutzhaft genommen und nach kurzer Haft wieder freigelassen. Aus dem Landesverband Mitte wird gemeldet, daß der Mitkämpfer Berger, Oederan, in Schutzhaft genommen wurde.
Es wird vor allem von Sachbeschädigungen, Beschlagnahmungen und anderen Bedrängungen, sowie zwei Inhaftnahmen berichtet.

Telegramm an Hindenburg - 16. Juni 1933

Aus dem ersten, im Anhang der Lebenserinnerungen wiedergegebene Telegramm Erich Ludendorffs an Hindenburg, aufgegeben in Tutzing am 16. Juni 1933, geht nicht nur hervor, daß Ludendorff schon zuvor Telegramme an Hindenburg gerichtet hatte (die einstweilen noch nirgendwo publiziert sind), sondern daß er auch nicht alle Berichte von Mißhandlungen durch die SA, die an ihn gelangt sind, in vollem Wortlaut in seiner Zeitung veröffentlichte:
Betr.: Mißhandlungen Deutscher in Schutzhaft

Herr Reichspräsident!

Ich habe Ihnen schon mehrfach Telegramme gesandt und auf unerhörte Rechtsbeugungen dabei hingewiesen. Antwort von Ihnen erhalte ich nicht. So verspreche ich mir auch nicht von der Übersendung der Anlagen irgendwelchen Gewinn für die Wiederherstellung geordneter Rechtszustände im Reich, oder eine Herbeiführung der Bestrafung der Schuldigen.

Vor der Geschichte halte ich es aber für notwendig, daß Sie von den Mißhandlungen Deutscher durch Deutsche Kenntnis erhalten, damit Ihre Geschichtsschreiber nicht behaupten können, sie hätten von dem allen nichts erfahren.

So übergebe ich Ihnen denn die Berichte des Herrn Schnabel aus Schönow bei Neuwedell und des Herrn Stamm aus Coburg. Das Blut ist mir  in den Adern erstarrt, als ich diese Berichte las. Ich habe dafür gesorgt, daß diese Schreiben nebst den Berichten sorgfältig verwahrt für spätere Geschichtsschreibung über Sie niedergelegt sind. Die Scham vor den heutigen Zuständen im Reich verhindert mich, diese Berichte der Öffentlichkeit bekanntzugeben. Es handelt sich bei beiden deutschen Männern um freie Deutsche, die für die Volks- und Staatserhaltung kämpfen, aber Rachegefühl jetziger Machthaber im Reich ausgeliefert sind. Beide Deutsche stehen für das ein, was sie erlebt haben, und wissen, daß sie sich neuer Rachgier durch die Beschwerde aussetzen. Ludendorff.
Beide Berichte scheinen bis heute nicht publiziert zu sein, da sie auch im Anhang der Lebenserinnerungen Ludendorffs nicht enthalten sind.

Abb. 4: Unrechtsstaat: Der preußische Justizminister Kerrl besucht das Referendarlager in Jüterbog, August 1933
"Deutsches Recht und Rechtsausübung" - Juni 1933

In "Ludendorffs Volkswarte", Folge 24 vom 18. Juni 1933 erscheint Ludendorffs Leitartikel "Deutsches Recht und Rechtsausübung":
Wir lesen jetzt sehr viel von der Umgestaltung unseres bisherigen Rechtes, das ja tief in der Rechtsauffassung wurzelt, wie sie am Ausgang des römischen Reiches aus römischem, später christlichem Denken unter orientalischen, namentlich jüdischen Einflüssen entstanden war. Mit der Rechtsordnung war es nicht anders. Soeben hat der Reichskanzler Hitler den Minister Frank mit der Neugestaltung des Rechtes und der Rechtsordnung ausdrücklich betraut.

Wir begrüßen eine Neugestaltung des Rechtes und der Rechtsordnung und haben schon verschiedentliche Hinweise hierfür gegeben.

Deutscher Rechtsauffassung entspricht: Klare Feststellung der Rechte des Volkes gegenüber dem Staat, was um so wichtiger ist, als der römische Staat seiner Entstehung nach das Volk überhaupt nicht, sondern nur Untertanen mit Bürgerrechten und solchen, die sie nicht besaßen, und Sklaven kannte.

Schutz der Persönlichkeit an Körper, Seele und sittlichen Wertungen durch den sittlichen Staat, und zwar gleichmäßig für jeden Deutschen. Der Schutz des Körpers allein genügt nicht. Seelenschädigungen sind oft schlimmer als Körperverletzungen. Sie wirken nachhaltiger.
Das ist übrigens noch heute ein fortschrittlicher Gedanke. Der Staat tut sich sehr schwer, Seelenmord unter ausreichende Strafe und Strafverfolgung zu stellen. Die von ihm bisher trotz massiver Forderungen nicht aufgehobene Verjährungsfrist für sexuelle und sonstige Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt - aufgrund der Nachhaltigkeit der hier entstehenden seelischen Schädigung - einen krassen Täterschutz dar. (Nur als Beispiel.) Ludendorff weiter:
Gleichstellung der Frau in Ehe und im Staat mit dem Manne bei Beachtung der Wesensverschiedenheit der Geschlechter.

Feststellung des Begriffs Eigentum und Besitz als Verpflichtung gegenüber den Volksgeschwistern, Schutz des arbeitenden Deutschen vor Ausraubung und Erhaltung seiner wirtschaftlichen Freiheit und noch vieles andere mehr, worauf ich ein anderes Mal zurückkommen werde.
Auch das sind noch heute - oder gerade heute - außerordentlich fortschrittliche Gedanken. Ludendorff weiter:
Deutscher Rechtsauffassung entspricht eine Rechtsordnung, in der jedes Lügen, das heute als Recht der Parteien gilt, während Zeugen die Wahrheit zu sagen haben, unter Strafe gestellt wird, um dem Deutschen Gericht wieder Deutsche Würde zu geben, während bisher das Gericht durch lügnerische Machenschaften der Parteien mißbraucht wurde.

Doch hierum handelt es sich für mich heute nicht. Mich beschäftigt noch anderes, näher Liegendes. Auch das schönste Recht nützt nichts, wenn die Ausübung zur Justiz wird, d. h. die Ausübung des Rechtes, die Rechtsprechung verläßt den Boden des Rechtes und berücksichtigt politische Gesichtspunkte, ja geht soweit, daß es nur Angehörige einer Partei - ähnlich wie es im römischen Staat der Fall war -, als Bürger vollen Rechts ansieht und den anderen Deutschen minderes Recht zukommen läßt. Sollte das kommende Deutsche Recht derartige Wege einschlagen wollen, dann wäre es verhängnisvoll für unser Deutsches volk. Nie kann eine Partei mit dem Volke gleichgeschaltet werden, mag das in Italien und in Rußland möglich sein, so sind doch wir Deutschen Menschen anders gestaltet. 
Ludendorff kommt dann auf die Notverordnung vom 18. Februar 1933 und die damit einhergehende Einschränkung von Grundrechten zu sprechen. Er sagt:
Diese Maßnahmen sollten also ursprünglich zur Abwehr des Kommunismus dienen. Sehr bald wurden diese Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie angewandt, jetzt auch gegen Deutsche, die noch viel folgerichtiger die Deutsche Revolution vertreten, als es der nationalen Revolution oder der nationalsozialistischen bisher geglückt ist. Ob sie darin durch außenpolitische Einflüsse, z.B. durch Mussolini , oder innerpolitische Rücksichten gehemmt ist, ist für die Feststellung dieser Tatsache gleich.
Er spricht sich dann gegen die Pflichtteilnahme der Kinder am schulischen Religionsunterricht aus, wie sie neuerdings wieder verschiedentlich eingeführt würde. Sie sei "wider jedes Recht", wie er schreibt. Er spricht sich gegen die berufliche Benachteiligung von Nichtchristen aus, zum Beispiel durch Entlassung, wie sie neuerdings wieder weit verbreitet Anwendung fände:
Das ist kein Deutsches Recht. (...) Was ist das für eine Rechtsauffassung, wenn freie Deutsche, die zufolge ihrer Deutschen Gotterkenntnis nicht anderes können, als den göttlichen Sinn des Menschenlebens erfüllen und dabei mit ganzer Seele und mit allem Können Volk und Staat zu dienen, wobei sie sich auch gegen alles Internationale wenden, immer wieder von niederen Organen verhaftet und widerrechtlich behandelt werden? (...)

"Ludendorffs Volkswarte" hat in "Unserem Kampf" zahlreiche Einzelfälle angeführt. Die Eingriffe richteten sich gegen Frontkämpfer des alten Heeres, dabei auch Offiziere an der Spitze des Bundes, die doch ihr Leben lang dem Staate treu gedient haben, und gegen andere freie Deutsche. (...) Ich nenne nur hier die Eingriffe gegen den früheren Bundesführer des Tannenbergbundes, Generalleutnant v. Bronsart, den stellvertretenden Bundesführer Hauptmann v. Unruh, die Landesführer Major v. Waldow und Dr. Hurlbrink. Gegen letzteren und zwei seiner Mitarbeiter, die Herren Schelpf und Overesch wurde Untersuchtungshaft verfügt. Er sollte im Besitz von Waffen gewesen sein, die ihm früher anvertraut gewesen wären und dergleichen mehr.

Am 13. 4. 1933, bei seiner Rückkehr von einem Besuch bei seiner Mutter, fand Herr Dr. Hurlbrink sein Haus in Holzwickede von SA. und SS., die unter führung eines Polizeikommissars standen, umzingelt. Sie untersuchten sein Haus nach Waffen. Es wurde nichts gefunden, aber er wurde sofort in Schutzhaft genommen und vom 15. 4. ab als Untersuchungsgefangener betrachtet. 21 Tage blieb er ohne Verhöer und wurde, ganz wie es Untersuchungsgefangenen geht, behandelt, er durfte eine halbe Stunde im Gefängnishof spazieren gehen. Er erhielt eine mehr als kärgliche Verpflegung. Seinem Rechtsbeistand wurden lange Zeit erhebliche Schwierigkeiten gemacht, ihn zu besuchen (....). Erst am 22. Tage, am 5. 5. fand eine Vernehmung statt. Herrn Dr. Hulbrink wurde eröffnet, daß ein Hochverrratsverfahren gegen ihn eröffnet sei. Nichts lag gegen Dr. Hurlbrink vor. Am 6. 5. mußte er denn nun auch endlich entlassen werden. Er hatte aber vorher noch mit folgendem einverstanden zu sein:

"Nachdem die Ermittlungen in dem gegen Sie eingeleiteten Verfahren im wesentlichen zum Abschluß gekommen sind und nachdem eine haft zu Ihrem persönlichen Schutz nicht mehr erforderlich erscheint, da Sie zunächst außerhalb Ihres Wohnsitzes sich aufzuhalten gedenken, wird die verhängte Haft hiermit aufgehoben. Ihre künftige Adresse ersuche ich mir und der Polizeitverwaltung des Amtes Unna/Carmen jeweils mitzuteilen.
i.V. gez. Klosterkemper, Regierungassesor."

Herr Dr. Hurlbrink schreibt:

"Wir wurden also aus der Haft entlassen, ohne die Freiheit voll wieder zu erhalten, da ich mein Haus in Holzwickede nicht betreten darf. Hier haben die Haussuchungen, die wiederholt erfolgten, furchtbare Spuren hinterlasen ... (...)

Meine Existenz ist nahezu vernichtet, da meine Praxis vollkommen ausfällt. Überdies hat sich schon gleich nach meiner Verhaftung in Holzwickede ein neuer Tierarzt niedergelassen, dem inzwischen die amtliche Fleischbeschau auf Widerruf vorläufig übertragen wurde.

Vom 10. 5. bis zum 15. 5. versuchte ich täglich den Herrn Landrat zu sprechen, immer vergeblich. Endlich am 16. 5. glückte es mir. Hierbei mußte ich folgendes hören:

" 'Kann der Tannenbergbund Ihnen nicht eine andere Praxis in Deutschland besorgen?' ... 'Nach Holzwickede dürfen Sie nicht mehr wieder zurück, dort besteht Gefahr für Ihr Leben und für die Sicherheit Ihres Lebens bin ich haftbar' ... 'Sollten Sie wieder nach Holzwickede zurückkehren, muß ich Sie wieder in Schutzhaft nehmen' .... 'Die Zerstörung Ihrer Existenz müssen Sie hinnehmen in dieser Revolution, daran ist nun einmal nichts zu ändern.'

Das sagte der Herr Landrat Tengelmann mir am 16. 5. in Unna. (...) So bin ich durch Deutsche heimat- und existenzlos geworden! Weil ich stets in vorderster Feront für ein freies Deutsches Volk gekämpft habe!" (...)

ich nenne nun noch andere Fälle der Rechtshandhabung gegen freie Deutsche, so gegen Herrn Lehrer Hans Meyer, Kötzschenbroda, Herrn Gutsbesitzer Schnütgen, Gorow i. M., Herrn Gutsbesitzer Schnabel, Schönow bei Neuwedell, den Frontflieger v. Heyden, Neuruppin, den Herrn Mediger, Kötschenbroda, Herrn Göhring, Neuwedell, Kreis Arnswalde, Herrn Ohnesorge, Breslau. Sie saßen alle bis zu 11 Tagen in Schutzhaft. Und noch mehr habe ich zu nennen, so Herrn Trimpel, Berchtesgaden, der vom 2. 5. bis 17. 5. und Herrn Stamm, Waidhausen bei Koburg, der sogar vom 12. 4. bis 28. 5. inhaftiert war. Ich schweige über diesen letzteren Fall obschon mein Blut in helle Empörung geriet, als ich Herrn Stamms Bericht über die ihm zuteil gewordene Behandlung im Gefängnis gelesen habe. Dieser Fall wird mich noch besonders beschäftigen.

In keinem Fall ist den Betreffenden irgendetwas nachgewiesen worden. Nur zu oft war ersichtlich, daß die Betreffenden Opfer der Rachgier von Menschen wurden, auch von Kirchenbeamten, die glaubten, ihre Rache jetzt Zügel schießen lassen zu können. (...)

Ich habe mich schon wiederholt in Telegrammen an den Reichspräsidenten gewandt und ihn auf die Rechtszustände aufmerksam gemacht, die heute gegen meine Freunde im Reiche herrschen. Antwort erhalte ich nicht.

Nun muß ich noch einen Fall bringen, da er in der Presse entstellt wiedergegeben wird. Es handelt sich um den Fall meines langjährigen Mitkämpfers, des Herrn Obersten Götze, der am 27. 5. zusammen mit dem Tannenberger, Herrn Schümann, in Holstein verhaftet wurde. Der Fall ist charakteristisch.
Ludendorff zitiert dann abschließend den sehr langen Beschwerdebrief des 62-jährigen Obersten Götze an den Regierungspräsidenten in Schleswig. Er war für eine Nacht zusammen mit dem genannten Schümann in "Schutzhaft" genommen worden und schildert sehr ins einzelne gehend seine Gefühle, als ihm eine Gefängniszelle aufgeschlossen wird und wie er in dieser - wie ein normaler Gefangener - behandelt.  Ludendorff wird diesen Beschwerdebrief auch deshalb so ausführlich gebracht haben, um auch sich selbst und seine Mitkämpfer innerlich darauf vorzubereiten, was ihnen noch alles zustoßen könne. Götze schreibt an den Landrat unter anderem auch über das Bedrängen des Landrats in diesem Fall durch einen SS-Standartenführer:
Ich bin selbst Landratssohn. Ich kann mir nicht vorstellen, daß mein Vater seine Handlungen durch das Drängen, wie im vorliegenden Fall, hätte bestimmen lassen. Ein preußischer Beamter kann doch nur aus eigenem Verantwortungsgefühl heraus handeln. Ich fordere (...) Genugtuung für die mir und meinem Mitkämpfer Schümann gewordene ungeheuerliche Behandlung und erwarte Ihre Entscheidung,
schreibt Götze am Ende.

Telegramm an Hindenburg - 29. Juni 1933

Das nächste Telegramm an Hindenburg stammt vom 29. Juni 1933, aufgegeben in München (1, S. 233):
Wieder sind drei deutsche Männer, Forstmeister Kybitz, Sternberg, Frontkämpfer des Weltkrieges, Dr. Michel, Sternberg, schwerleidend, Dr. Kutzer, Limmritz, widerrechtlich in das Konzentrationslager Sonnenburg gebracht worden. Der Schrei des Volkes dringt nicht an Ihr Ohr. Ludendorff.
Telegramm an Hindenburg - 6. Juli 1933

In einem weiteren Telegramm vom 6. Juli 1933 protestiert er gegen das Verbot seiner Wochenzeitung in Thüringen. Er schreibt dann allgemeiner (1, S. 233f):
Die Erfahrungen der Rechtlosigkeit empören das Volk in täglich steigendem Maße, und dies, während unsere außenpolitische Lage immer drohender wird. Es muß in jeder ernsten Krise zusammenbrechen, weil es das Vertrauen zur Staatsführung verliert. Die Ereignisse vom Herbst 1918 stehen in erschütternder Klarheit vor mir.

Sie tragen für die Zustände der Rechtlosigkeit im Reiche heute die Verantwortung vor Ihrem Gott, vor Ihrem Eide auf die Verfassung und vor dem deutschen Volke! Sie allein haben es in der Hand, Wandel zu schaffen! Hiermit habe ich für heute meine Pflicht erfüllt. Ludendorff
Das deutsche Volk hat spätenstens 1945 das "Vertrauen zur Staatsführung" wohl in einem Maße verloren, wie es dies niemals zuvor verloren hatte. Ludendorff hatte also auch in diesem Punkt recht behalten.

Zwei Brieftelegramme an Hindenburg - 12. Juli 1933

Am 12. Juli 1933 schreibt Ludendorff aus Tutzing an Hindenburg zu dem geplanten Verbot seiner weltanschauliche Vereinigung "Deutschvolk e.V.". Ein Verbot, das dann am 23. September tatsächlich ausgesprochen werden sollte. Es wurde im März 1937 von Adolf Hitler wieder aufgehoben. Dann erstand die Vereinigung unter dem Namen "Bund für Deutsche Gotterkenntnis (Ludendorff)" erneut, nach 1945 nur noch als "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff)" bezeichnet. 1961 wurde diese - nach einer geheimdienstlich mit Hakrenkreuzschmiereien in Westdeutschland inszenierten "Antisemitismuswelle" - erneut verboten. Seit 1976 ist der "Bund für Gotterkenntnis" nach langen gerichtlichen Auseinandersetzungen wieder zugelassen. Am 12. Juli 1933 schrieb Ludendorff jedenfalls an Hindenburg in einem elf Absätze langen Brief unter anderem dazu (1, S. 234f):
Wie mir mitgeteilt worden ist, haben Sie sich dem Herrn Reichskanzler gegebenüber für ein Verbot des Deutschvolk e.V. ausgesprochen. Ich habe leider keinen Anlaß, an der Zuverlässigkeit dieser Mitteilung zu zweifeln, obschon ich es gern tun würde, denn in der von Ihnen beschworenen Verfassung ist Geistesfreiheit gewährt, ebenso wie das Recht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder in religiöser Beziehung zu bestimmen.
Diese Rechtsgrundlage sollte auch kein Staatsoberhaupt verlassen. Schwankt das Recht, so wendt sich das Volk vom Staat, wie das heute schon in so überaus ernster Weise geschieht.

Ich mußte diese Rechtsfrage berühren, um damit das staatsrechtlich und gesetzlich Unantastbare meines Handelns festzustellen.

Höher aber steht mir mein sittliches Recht, die Deutsche Gottauffassung zu vertreten und sie Deutschen zu geben, die in ernster Glaubenssehnsucht ringen.
Ich kann nicht glauben, daß Sie über diese Gottauffassung unterrichtet sind. Darum sei Ihnen gesagt, wenn ich mir auch bewußt bin, daß namentlich auf weltanschaulichem Gebiet alle Vergleiche hinken, daß meine Gottauffassung nicht minder ernst und tief ist als die Ihrige.
Dies muß ja bis heute nicht selten von Nichtchristen gegenüber Christen betont werden. Obwohl sich die Stimmung bezüglich dieser Fragen doch erheblich gewandelt hat zumindest in der westlichen Welt. Drei Absätze weiter schreibt Ludendorff:
Darum spreche ich die ernste Bitte aus, machen Sie Ihre Weisung, daß diese Deutsche Gotterkenntnis getroffen werden soll, und zwar durch das Verbot des von mir gegründeten Vereins Deutschvolk, dessen Satzungen ich beilege, wieder rückgängig, befreien Sie ernste Deutsche von Gewissensnöten und lassen Sie keine Verfassungsänderung in dem Sinne zu, daß Glaubens- und Gewissensfreiheit unterbunden wird oder Eltern gezwungen werden, Kinder in einem Glauben zu erziehen, den sie aus ernstester Überzeugung nicht teilen können.
Am gleichen Tag folgt noch ein zweiter, mit Anlagen sechs kleingedruckte Buchseiten füllender Brief an Hindenburg, in dem es um das Verbot von "Ludendorffs Volkswarte" in Thüringen und in Sachsen geht, und in dem er die Antworten mitteilt, die er auf seine Eingaben diesbezüglich vom sächsischen Ministerpräsidenten und vom Reichsstatthalter von Anhalt und Braunschweig erhalten hat. Ludendorff schreibt zu der Antwort des letzteren:
Wenn sich selbst die Reichsstatthalter nicht einmal an die Gesetze halten, so ist nicht wunderlich, daß SA- und SS-Leute dies erst recht nicht tun. Soweit ich in der Lage war, widerrechtlichen Eingriffen in ihrer Entstehung nachzugehen, sind diese meist auf SA- und SS-Leute zurückzuführen, wobei die Polizei in ihrer Scheu vor diesen sich nur zu willig deren Anordnungen gefügt hat.

Endlich legte ich als Anlage 3) einen Schriftwechsel bei, den ich soeben mit dem preußischen Minister des Innern geführt habe. Aus diesem Schriftwechsel geht die Tatsache hervor, wie wenig dem Tannenbergbunde und Ludendorffs Volkswarte zum Vorwurf gemacht werden kann, falls alle regierenden Stellen sich lediglich auf den Boden des Rechtes und der Verfassung stellen, wie es anders nicht möglich sein sollte.

Der Herr Reichskanzler hat nach seinem letzten Aufenthalt in Neudeck verschiedentlich gegen rechtswidrige Eingriffe gesprochen. Das kann niemand wärmer begrüßen als ich, aber schon früher haben leitende Männer das Gleiche getan, ohne solche Eingriffe zu verhindern.
Telegramm an Hindenburg - 14. Juli 1933

Das Brieftelegramm an Hindenburg vom 14. Juli 1933 lautet (1, S. 241):
Ich sende Ihnen die Anlage und erhebe Einspruch gegen die Verletzung der von Ihnen vor Gott und dem deutschen Volke beschworenen Verfassung und bitte Sie nochmals, der Vergewaltigung gläubiger deutscher Menschen ein Ende zu bereiten. Sie erfahren nicht, wie es im Volke über die Rechtlosigkeit, die heute herrscht, immer tiefer gärt. So unbequem ich auch wirken mag, ich halte es für meine ernste, wenn auch undankbare Pflicht, Ihnen hiervon Mitteilung zu machen. Ludendorff.
Leider ist die Anlage zu diesem Telegramm dem Anhang zum dritten Band von Ludendorffs Lebenserinnerungen nicht beigefügt.

In "Ludendorffs Volkswarte", Folge 28 vom 16. Juli 1933 wird berichtet von der
Einlieferung der Tannenberger Dr. Michel, Sternberg, Dr. Kutzer, Limmeritz (Nt.) und den Lüttichkämpfer Forstmeister Werner Kybitz, Sternberg, in das Konzentrationslager Sonnenburg. Diese sind inzwischen wieder in Freiheit gesetzt worden, und wir hoffen, daß die zur Verantwortung gezogen werden, die sich so schwer gegen die drei Deutschen vergangen haben. Mögen das die letzten Vergewaltigungen freier Deutscher sein!
(...) Schwer empfinden wir es, daß zahlreiche Deutsche in verschiedenen Gewahrsamen, in Gefängnissen und Konzentrationslagern gehalten werden, ohne daß ausreichende Begründung vorliegt oder Untersuchung vorgenommen wurde. Niemand dürfte sich mehr gefreut haben als wir, als wir kürzlich hörten, daß die NSDAP. für ihre unterdrückten Parteigenossen in Österreich, also Deutsche Volksgenossen, die Einleitung der Untersuchung durch ordentliche Gerichte innerhalb 48 Stunden, nach österreichischem Recht, melden konnte.

So soll auch bei uns jeder Deutsche nach Recht und Gerechtigkeit als Deutscher Staatsbürger behandelt werden und nicht, wie es Mitgliedern der herrschenden Partei ohne jede Rechtsgrundlage beliebt.
In "Ludendorffs Volkswarte", Folge 29, erschienen am 25. Juli 1933, zitiert Erich Ludendorff unter der Überschrift "Mein Ringen um Glaubensfreiheit" aus seinem Brief an den Reichspräsident von Hindenburg vom 12. Juli 1933 (siehe oben). In einer "Mitteilung" darin spricht Ludendorff noch einmal die Unterschiede zwischen dem politischen Tannenbergbund und der weltanschaulichen Vereinigung "Deutschvolk" an. Es ist dies die letzte Folge. Am 21. Juli, einen Tag nach Unterzeichnung des Reichskonkordats, wie Ludendorff betont, wird "Ludendorffs Volkswarte" reichsweit verboten.

Brief an Hindenburg - 24. Juli 1933

Am 24. Juli 1933 schreibt Ludendorff aus Tutzing an Hindenburg einen zwei Buchseiten füllenden Brief, in dem es neuerlich um das Verbot des weltanschaulichen Vereins "Deutschvolk e.V." geht, das in Oldenburg ausgesprochen worden war. In diesem heißt es unter anderem auch (1, S. 241):
Mir ist die sichere Mitteilung geworden, daß sie mit dem Herrn Vizekanzler v. Papen über den Deutschen Gottglauben gesprochen haben. Herr v. Papen ist römischgläubig, er hat oft genug vom "heiligen römischen Reich deutscher Nation" gesprochen und muß den Deutschen Gottglauben als "Ketzerei" ablehnen. Wenn Sie Fragen hatten über den Deutschen Gottglauben, was ich so selbstverständlich finde, so lassen Sie sie mir vorlegen.
Sollte diese Mitteilung stimmen, würde daraus hervorgehen, daß Hindenburg die Eingaben Ludendorffs auch inhaltlich doch nicht ganz gleichgültig gelassen hätten. Es wäre gut, wenn es dazu noch von anderen Seiten Hinweise gäbe.

Telegramm an Hindenburg - 28. Juli 1933

Am 28. Juli 1933 berichtet Ludendorff Hindenburg davon, daß in Thüringen "Ludendorffs Volkswarte" verboten wurde, weil er darin angeblich deshalb die Thüringische Landesregierung "verächtlich" gemacht hatte, weil er sich gegen die von dieser Regierung ausgesprochene Teilnahmepflicht am schulischen Religionsunterricht aussprach. Ludendorff schreibt an Hindenburg:
Wenn ein Eintreten für die Verfassung eine Verächtlichmachung der Regierung bedeutet, dann allerdings sind wir an dem Gipfel der Rechtlosigkeit in Deutschland angelangt, woran zu zweifeln ich allerdings nach zahlreichen Vorkommnissen keinen Anlaß mehr habe.
Und zu weiteren Begründungen des Verbots durch das Thüringische Innenministerium:
Diese Auslegung Ihrer Notverordnung vom 28. 2. 33 ist das Ungeheuerlichste, was man sich vorstellen kann, und weicht völlig von Rechtsbegriffen ab, wie sie vor dem 30. 1. 33 im deutschen Volke üblich waren.

Sie sind der Hüter der Verfassung und haben Ihre Einhaltung auch Regierungen gegenüber zu wahren. Das ist nötig, falls nicht die Verzweiflung im Volke über seine Rechtlosigkeit noch weitere Formen annehmen soll. Ich spreche deshalb die Forderung aus, wie nun schon so oft, sorgen Sie für Recht und Gerechtigkeit und Einhalt der Verfassung, nicht mir zuliebe, sondern weil das Volk es verlangen kann. Ludendorff.
Telegramm an Hindenburg - 13. August 1933

Am 13. August 1933 geht es um den Karikaturen-Zeichner von "Ludendorffs Volkswarte" Hans Günther Strick. Dieser hatte sich durch seine Karikaturen über die Nationalsozialisten bei diesen besonders verhaßt gemacht. Ludendorff telegrafiert (1, S. 244):
Mitglied des Tannenbergbundes Hans Günther Strick, Breslau 1, Adalbertstr. 52, ist auf Weisung des Nationalsozialisten, Oberführer Klemm in Breslau, Neudorfstr. 58, widerrechtlich verhaftet. Da auf Willkür aufmerksam gemacht, anstrebe, daß Strick frei wird.

Die Führer der Nationalsozialisten haben die Herrschaft über ihre Gefolgsleute völlig verloren. Rechtlosigkeit - Verzweiflung im Volk mehren sich.

Befreien Sie Strick aus den Händen von Menschen, die das Recht mit Füßen treten und zu vielem fähig sein dürften. Ludendorff.
Telegramme an Hindenburg - 16. August 1933

Auch im Anhang der Lebenserinnerungen Ludendorffs sind nicht alle von ihm abgesandten Telegramme abgedruckt. Über solche berichtet der Historiker Eberle (4, S. 189):
Erneute Mißhandlungen und den erschütternden Fall einer schwangeren Frau, die ihr Kind nach der Verhaftung ihres Mannes wegen der Aufregung verlor, teilte Ludendorff am 16. August mit, zwei Tage später folgte ein Protest gegen weitere Inhaftierungen.
Bei diesem Protest zwei Tage später scheint es sich um etwas anderes zu handeln, als um die beiden Telegramme, auf die im folgenden hingewiesen wird. Es ist auch nicht im Anhang der Lebenserinnerungen Ludendorffs enthalten.

Drei Telegramme an Hindenburg - 18. August 1933

Am 18. August sendet Ludendorff also mindestens drei Telgramme an Hindenburg. Unter anderem das folgende (4, S. 189):
Strick/Breslau wieder frei, ist grausam mißhandelt worden. Wie können Sie so etwas zulassen. Fühlen Sie noch immer nicht die Angst und die Hilflosigkeit des gequälten Volkes? Beenden Sie diese unerträglichen furchtbaren Zustände der Rechtlosigkeit. Sie haben die Macht dazu und die Pflicht. Ludendorff
Dem Zeichner Hans Günther Strick waren von der SA die Hände gebrochen worden. Der Historiker Henrik Eberle schreibt allgemeiner zu diesen Telegrammen Ludendorffs:
In immer hilfloseren, wütenderen Briefen versuchte auch Erich Ludendorff, Hindenburgs Stabschef im Ersten Weltkrieg, auf die Zustände im Reich aufmerksam zu machen. Mehrfach informierte er ihn von Verhaftungen der Mitglieder seines Tannenberg-Bundes, verband das aber mit prinzipieller Kritik. Der Ton, den Ludendorff dabei anschlug, verblüfft.
Am gleichen 18. August schrieb Ludendorff in einem anderen Telegramm (1, S. 244f):
Ich habe Sie schon wiederholt auf die im Reich herrschende Willkür und die Verzweiflung des Volkes hingewiesen. Irgendein Eingehen auf meine Beschwerden erwarte ich nun wirklich nicht mehr von Ihnen. Mit ernster Sorge sehe ich in das Volk.
Ludendorff kommt dann noch einmal auf das Verbot von "Ludendorffs Volkswarte" zurück und schreibt dazu unter anderem:
Millionen im deutschen Volke wissen heute, daß das Verbot allein die Folge des Abschlusses des Konkordats ist, das das deutsche Volk dem römischen Papst ausliefert und damit hundertjährige Arbeit des Hohenzollernhauses vernichtet. Das Konkordat wurde am 20. 7. abgeschlossen, am 21. 7. wurde das Verbot ausgesprochen. So ist der Tatbestand. Der Reichspräsident, der die Pflicht hat und diese Pflicht beschworen hat, die Verfassung zu wahren, schweigt zu alledem. Diesen unerhörten Tatbestand immer wieder festzustellen und damit den an den so ernsten Zuständen in Deutschland Verantwortlichen zu nennen, ist die ernste Pflicht, die wegen meiner Leistung für das Volk auf mir liegt. Ludendorff.
Mit dem letzten Satz nimmt Ludendorff darauf Bezug, daß Hindenburg niemals zum Reichspräsidenten gewählt worden wäre und als solcher Hitler zum Reichskanzler hätte ernennen können, wenn sein Name nicht bekannt geworden wäre durch die militärischen Leistungen eines ganz anderen, nämlich Ludendorffs.

Telgramm an Hindenburg - 25. August 1933

Am 25. August 1933 schreibt Ludendorff an Hindenburg (1, S. 245):
Die rechtswidrigen Eingriffe und Verhaftungen hören im Deutschen Reich, dessen Oberhaupt Sie sind und dessen Verfassung Sie beschworen haben, nicht auf. Es sind jetzt wieder verhaftet: in Dölsenradung Herr Louis Schüttke, ein alter Frontkämpfer - Dölsenradung liegt in der Neumark. - In Breslau Herr Major Westphal, ein bewährter Offizier und deutscher Mann.

In Berlin Herr Wittig. Dieser sitzt seit etwa 14 Tagen, ohne vernommen zu sein, im Spandauer Spezialgefängnis, Wilhelmstraße 23, Abteilung 10. Er hat an "Ludendorffs Volkswarte" mitgearbeitet.

Wie ich höre, will der Polizeipräsident Heines von Breslau Herrn Strick nach Osnabrück verschicken, falls er, der Polizeipräsident, zur Berichterstattung über die unerhörten Rohheitsakte, die an Herrn Strick begangen worden sind, aufgefordert wird.

So sind die Rechtszustände im Deutschen Reich geworden.

Sie werden auch dieses Telegramm kaum in die Hand bekommen, man wird auch Ihnen dies vorenthalten, aber Ihre Umgebung soll sich klar sein, daß die Abkehr des Volkes vom Staat und seine Verzweiflung über die Rechtsunsicherheit und wirtschaftliche Not dauernd wächst. Ludendorff.
Der Fememörder Edmund Heines (1897 - 1934) galt als einer der brutalsten SA-Führer. Eberle schreibt allgemein zu diesem Telegramm Ludendorffs (4, S. 189):
Staatssekretär Otto Meißner, der wohl in erster Linie mit dem Terminus "Umgebung" gemeint war, ließ eine Abschrift der beiden Briefe und des beigelegten Materials anfertigen und übergab das Dossier dem Staatssekretär der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers. Ebenso verfuhr er mit dem letzten, von Ludendorff an Hindenburg gerichteten Telegramm vom 18. November 1933.
Darauf wird noch zurückzukommen sein (siehe unten).

Am 5. September 1933 telegrafiert Ludendorff an Hindenburg (1, S. 245):
Bauer Anders in Kl. Schildern bei Liegnitz verhaftet. Er sandte Ihnen Beschwerde über die furchtbare Mißhandlung des Künstlers Strick, Breslau. 3 Mal wandte ich mich an Sie in gleicher Angelegenheit, ohne daß Sie Notiz davon nahmen. Auch hier werden Sie nicht eingreifen. Aber der Fluch von Millionen Deutschen soll Ihnen und Ihrer Umgebung in die Ohren gellen. Ludendorff.
Es wird deutlich spürbar, wie Ludendorff Tonfall von mal zu mal heftiger wird. Bislang sind nur zwei Telegramme Ludendorffs in der Sache Strick an Hindenburg bekannt (siehe oben: 13. und 18. August). Ein drittes fehlt also noch.

Brief an Hindenburg - 2. Oktober 1933

Am 23. September 1933 werden der Tannenberg-Bund und die Vereinigung "Deutschvolk" auf dem Gebiet des Freistaates Preußen aufgelöst und verboten (1, S. 231). Am 2. Oktober 1933 schreibt Ludendorff einen - mit Anlagen - vier Buchseiten füllenden Brief an Hindenburg über das Verbot des Tannenbergbundes und der weltanschaulichen Vereinigung "Deutschvolk". Er schreibt über die Begründung des Verbotes durch die Gestapo unter anderem:
Das ist weiter nichts als ein Regiment ungeheuerlicher polizeilicher Willkür, das sich unter Ihrer Reichspräsidentschaft herausgebildet hat und deutsche Menschen völlig entrechtet. Noch haltloser und willkürlicher als das Verbot des Tannenbergbundes ist das des Detuschvolkes.
In Thüringen, so schreibt Ludendorff, hat man
sogar das Vermögen des Deutschvolkes beschlagnahmen wollen, was gar nicht vorhanden ist! Das Deutschvolk besitzt nur Begräbnisstätten, vielleicht sollen auch diese nun noch dem Eigentümer genommen und die ihrem Gottglauben gemäß beigesetzten Deutschen wieder ausgegraben und wohl gar als "gottlos" verscharrt werden, vielleicht soll auch mit meiner Grabstätte auf einer Deutschvolkahnenstätte so verfahren werden! Ich schreibe Ihnen das, damit Sie sehen, zu welcher Kulturschande das alles hinsteuert.
Wir stehen vor der geschichtlichen Tatsache, daß unter Ihrer Regierung (...) am 23. September 1933 den Deutschen, die sich unter meiner Leitung zur Deutschen Gotterkenntnis bekennen und sich im Verein Deutschvolk eingetragen haben, um die Möglichkeit zu haben, als Religionsgesellschaft öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden, selbst das Recht genommen wird, das jeder andersgläubige Deutsche, ja jeder Jude, im Deutschen Reiche hat. Können die verfassungsmäßigen Rechte der Deutschen, die Sie beschworen haben, schlimmer mit Füßen getreten werden, als es hier geschehen ist?
Ich erinnere Sie an Ihren Eid. Häufen Sie nicht noch weitere schwere Schuld mir und Millionen im Volke gegenüber auf sich. Sie sind als Reichspräsident für die sich immer noch häufende Rechtlosigkeit verantwortlich. (...) Ludendorff.
Brief an Hindenburg - 16. November 1933

Am 16. November 1933 schreibt Ludendorff (1, S. 249f):
In der Anlage sende ich Ihnen ein Schreiben von erschütternder Tragik, das mir von einem unbekannten Kameraden, Major Hotzsche, des alten Heeres zugestellt wurde. Sie sehen, wohin Gewalttätigkeit und Willkür in dem von Ihnen regierten Deutschen Reiche führen, die Sie trotz meiner wiederholten Eingaben nicht abgestellt haben.
Ich teile Ihnen ferner mit, daß die Verhaftungen freier Deutscher, die sich zum deutschen Gottglauben bekennen, ununterbrochen weitergehen.
Es war in Altona der Lehrer Kühne lange Zeit widerrechtlich in Schutzhaft, weil er den Hitlergruß verweigerte.
In Zwickau in Sachsen ist Herr Ewert, auch deutschen Gottglaubens, ohne jeden Grund verhaftet worden, seine Frau liegt zusammengebrochen darnieder.
In bremen wurde Herr Schmidt widerrechtlich verhaftet, er ist inzwischen entlassen. 
In Holstein dringen SA-Leute und Polizei in Wohnungen, um festzustellen, ob sich einige Deutsch-Gottgläubige dort versammeln.
Es ist heute eine Last, sich als Bürger des Deutschen Reiches fühlen zu müssen. Und daß dieses Gefühl in mir aufsteigen kann, das ist Ihre furchtbare Schuld vor der Geschichte, die Sie der Nachwelt richtig überliefern wird.
Sorgen sie endlich dafür, daß das Recht in Deutschland einkehrt.
Ludendorff
Die Anlage ist im Anhang der Lebenserinnerungen nicht mit abgedruckt.

Telegramm an Hindenburg - 18. November 1933

Am 18. November 1933 schreibt Ludendorff an Hindenburg (1, S. 250; 4, S. 189f):
Ich habe Ihnen vor zwei Tagen unerhörte Vorkommnisse mitgeteilt. Solche Vorkommnisse häufen sich in erschreckender Weise.
Heute teile ich Ihnen mit, daß in der Nacht vom 12. zum 13. November in Hedwigenkoog in das Haus des Hofbesitzers Wollatz Rohlinge eindrangen, um sich an diesem deutschen und deutsch-gottgläubigen Mann zu vergreifen. Der Mann flüchtete vor den Verbrechern. Die Frau und Mutter von 5 Kindern kam in unwürdigste Lagen. Sie floh zuletzt im Hemde zu ihren entfernt wohnenden Eltern. Das älteste Kind wurde mit dem Revolver bedroht und zittert noch. RM 145,- wurden geraubt oder gestohlen. Knechte wurden mißhandelt. Die Täter, die der SS angehören, sind trotz Anzeige in Freiheit.
So gestalten sich immer widriger die Verhältnisse in dem von Ihnen regierten Reich. So wird immer mehr und mehr das recht mit Füßen getreten, trotz alles Geredes von Rechtszuständen und Einführung neuen Rechtes. In unerhörter Weise ist die körperliche Freiheit der Deutschen bedroht. Jetzt, wo die "Kulturkammern", d. h. "Bleikammern" für deutsches Geistesleben errichtet werden, wird auch der letzte Rest der Geistesfreiheit begraben, wie es noch nicht einmal in dem Jesuitenstaat Paraguay und bei uns im finstersten Mittelalter der Fall war.
Wenn dereinst die Geschichte des deutschen Volkes geschrieben wird, dann wird das Ende Ihrer Reichspräsidentschaft als die schwärzeste Zeit deutscher Geschichte geschrieben werden. Ich weiß, daß meine Schreiben an Sie nichts fruchten. Sie brauchten ja sonst nur die Reichswehr aufzubieten, um diesen unleidlichen Zuständen im Volke ein Ende zu bereiten. Aber vor mir steht der schwere Vorwurf meines Lebens, daß Sie allein durch die Ratschläge, die ich Ihnen gab, und durch meine Taten Reichspräsident des heute so unglückseligen deutschen Volkes werden konnten.

Es lebe die Freiheit! Dieser Ruf mag Ihnen, bis Sie Ihre Augen schließen, in die Ohren gellen.

Ludendorff
Um so gründlicher man sich mit diesen Telegrammen beschäftigt und mit dem in ihnen sich steigernden Ton und der Empörung, um so mehr möchte man glauben, daß das berühmte Telegramm Ludendorffs an Hindenburg, das bisher auf den 2. Februar 1933 datiert worden ist, womöglich erst am Ende des Jahres 1933 geschrieben worden ist. Dem steht aber entgegen, daß sich Ludendorff nach dem überlieferten Wortlaut so grundsätzlich in einer allgemeinen politischen Bewertung über den "größten Demagogen aller Zeiten" ausspricht, wie er es sonst in diesen Telegrammen nicht tut, bzw. nicht mehr getan hat. Da äußert er sich immer sehr viel konkreter und gibt Urteile ab anhand von konkreten Fällen von Rechtsverletzungen. Wenn das Telegramm von 2. Februar also geschrieben worden ist, dann kann es wohl doch am ehesten tatsächlich nur um den 2. Februar 1933 herum geschrieben worden sein. Der Historiker Eberle schrieb zu den Telegrammen allgemein (4, S. 449 Anm. 165):
Abgeheftet sind sie in einer Tresorakte Lammers, die 1946 in die Sowjetunion gelangte und jetzt im RGWA (Rossijskij Gosudarstvennij Wojennij Archiv) aufgewahrt wird. Sie finden sich in Fond 1235, Opis 2, Delo 6, Blatt 2ff.
Zu den schon zitierten Telegrammen vom 18. und 25. August schreibt Eberle (4, S. 189):
Staatssekretär Otto Meißner (...) ließ eine Abschrift der beiden Briefe und des beigelegten Materials anfertigen und übergab das Dossier dem Staatssekretär der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers. Ebenso verfuhr er mit dem letzten, von Ludendorff an Hindenburg gerichteten Telegramm vom 18. November 1933.
Über dieses nun, das er auch im vollständigen Wortlaut wiedergibt, schreibt er (4, S. 191): 
Meißner wurde der Eingang des Dossiers bestätigt. Lammers zeichnete auf dem Anschreiben "L 23/11" ab und stempelte: "Der Reichskanzler hat Kenntnis".
Wie aber dem Anhang von Ludendorffs Lebenserinnerungen zu entnehmen ist, war das Telegramm vom 18. November noch keineswegs das letzte. Es folgten noch die Telegramme vom 23. und 28. November, vom 2., 4. und 18. Dezember. Hindenburg, bzw. Meißner scheinen also die erhaltenen Telegramme Ludendorffs nur zum Teil an Hitler weitergeleitet zu haben. Eberle geht Reaktionen Hitlers auf die Weitergabe dieser Telegramme nicht nach. Sie sind vielleicht auch nur spärlich belegt. Aber auf einen sind wir gestoßen, der unten noch angeführt wird.

Telegramm an Hindenburg - 23. November 1933

Am 23. November 1933 schreibt Ludendorff (1, S. 251):
Sie bestätigen nicht den Eingang meiner zahlreichen Eingaben über die unerhörten Rechtszustände im deutschen Volk. Auf keine meiner Beschwerden habe ich Antwort erhalten. Sie zeigen damit, daß Sie solche Rechtszustände billigen. Täten Sie das nicht, dann wären solche ungeheuerlichen Zustände schon lange abgestellt. ich will aber noch weiter Verantwortung auf Sie laden, indem ich Ihnen immer wieder Mitteilung von ungeheuerlichen Vorgängen mache, wenn ich auch nicht jeden einzelnen Fall übermitteln kann, der mir zur Kenntnis gebracht wird, aus dem einfachen Grunde, weil mir dazu die Zeit zu knapp werden würde.

Heute teile ich Ihnen mit, daß in Stargard in Pommern der Kaufmann Edmund Beseler und der Kunstmaler Fritz Retzow in der Nacht vom 12. zum 13. November, als nach dem Wahltage, von SS-Leuten aus ihrer Wohnung geholt, mit einem Auto ins Stadttheater gebracht und dort im Keller ebenfalls von SS-Leuten so lange geschlagen worden sind, bis sie zusammengebrochen sind. Als Täter, mindestens aber als Mitwisser, sind der Polizei bestimmte SS-Leute bezeichnet worden. Ärztliche Zeugnisse über die Mißhandlung liegen vor. So wirken sich die ungeheuerlichen Kundgebungen Ihrer Minister vor der Wahl aus, daß jeder Landesverräter sei, der der Regierung nicht zustimme. So sah es mit der Wahlfreiheit aus!

Trotz solchen unerhörten Terrors haben viele Millionen sich der Stimme enthlaten oder mit nein gestimmt.

Wieder rufe ich Ihnen zu, auch wenn Sie Ihr Ohr diesem Ruf verschließen:

Es lebe die Freiheit!

Ludendorff
Telegramm an Hindenburg - 28. November 1933

Am 28. November 1933 schreibt Ludendorff (1, S. 251):
Die Verfolgung freier Deutscher in Deutschland hält an, ohne daß Sie auch nur eingreifen. Noch immer erhalte ich keine Mitteilung auf meine Eingaben, was mich nebenbei keineswegs überrascht. Heute erhalte ich die Mitteilung, daß in Riesa/Elbe die Herren Wonschik, Berger und Wilhelm in Haft genommen worden sind, weil sie sich angeblich für mich und die Schriften des Hauses Ludendorff eingesetzt haben. Eben erfahre ich noch, daß aus ähnlichen Gründen Rechtsanwalt Schulz, Ludwigshafen, verhaftet wurde.

So etwas habe ich noch nicht einmal unter dem marxistischen Regime erlebt.

Es lebe die Freiheit!

Ludendorff
Telegramm an Hindenburg - 2. Dezember 1933

Am 2. Dezember schreibt Ludendorff (1, S. 252):
Heute erhalte ich nachstehende drei Meldungen:
In Kassel wurde der Lehrer Herr Kurt Schulze auf offener Straße beschimpft und mit Fäusten geschlagen.

In Kausche/Niederlausitz wurden Herrn Major v. Wedelstaedt mit Steinen Fenster eingeworfen.

In Hedwigenkookg bei Büsum in Holstein ist ein deutscher Mann, Herr Jansen, 75 Stunden in übelster Verbrecherzelle in Schutzhaft gewesen.

So sieht es in Deutschland, so mit der gepriesenen Wahlfreiheit aus! Denn diese widerlichten Untaten hängen mit dem Wahltage zusammen.

Mein heißer Wunsch ist es, daß kein feindlicher Soldat deutschen Boden betritt, sollte das der Fall sein, dann befürchte ich ein furchtbares Blutbad in Deutschland. Wie es mit der Einigkeit des Volkes aussieht, zeigt die Bewegung innerhalb der protestantischen Kirche.

Es lebe die Freiheit!

Ludendorff
Telegramm an Hindenburg - 4. Dezember 1933

Am 4. Dezember schreibt Ludendorff (1, S. 252):
Meine Absicht, mein fruchtloses Bemühen, sie zu bewegen, für Freiheit und Recht im deutschen Volke einzutreten, wie Sie es beschworen haben, aufzugeben, kann ich nicht durchführen. Zu vieles wir mir vorgetragen.
Heute teile ich Ihnen mit, daß Herr Arno Gelbrich, Schmalbach über Döbeln, durch die Gendarmerie in das Konzentrationslager Colditz am 1. 12. 33 gebracht wurde, und zwar auf Anordnung der Amtshauptmannschaft Döbeln. Als Grund wurde angegeben, Herr Gelbrich sei nicht zur Wahl gegangen.
Ich habe das Bild, das Sie mir einst in Kowno schenkten, schon lange vernichtet.
Es lebe die Freiheit!
Ludendorff
Telegramm an Hindenburg - 18. Dezember 1933

Am 18. Dezember schreibt Ludendorff (1, S. 252):
Lassen Sie sich über die ungeheuerlichen Vorgänge berichten, die sich im Dorfe Groß-Breesen im Kreise Guben an einem Sonntage nach dem Wahltage zugetragen haben. Hier wurden auf Weisung des Herrn Schulz-Sembten 17 Deutsche in unglaublicher Weise mißhandelt, weil in dem Dorfe Groß-Breesen zahlreiche "Nein"-Stimmen abgegeben waren. Wie muß das Ansehen des Deutschen Reiches in der Welt leiden, wenn so etwas bekannt wird, wie aber auch Ihr Ansehen im Innern, daß Sie gegen solche Rohheitsakte, die Ihnen nun wirklich in hinreichender Zahl mitgeteilt wurden, nicht einschreiten; jedenfalls sich nicht durchsetzen.
Es lebe die Freiheit!
Ludendorff
Das das letzte der im Anhang der Lebenserinnerungen  Ludendorffs abgedruckten Telegramme an Hindenburg. Eine Zählung ergibt zwischen dem 2. Februar und dem 18. Dezember 25 Telegramme oder Briefe.

Abb. 5: Die Erinnerungen Wilhelm Breuckers - "Die Tragik Ludendorffs" (erschienen 1953)
Hitler droht Ludendorff - Ende Dezember 1933

Reaktionen von Adolf Hitler auf diese Weitergabe der Telegramme sind wenig bekannt. Vielmehr wird in einem parallelen Blogbeitrag noch darauf hingewiesen werden, daß sich Hitler in dieser Zeit - unter anderem über Ludendorffs Düsseldorfer Regimentskameaden Hauptmann a.D. Wilhelm Breucker (7) - um einen Ausgleich mit Ludendorff und zwischen Ludendorff und Hindenburg bemühte. Nach vergeblichen Bemühungen versuchte es Hitler dann aber offenbar auch mit Drohungen.

Breucker berichtet über seine eigenen Anteil an der Ausgleichsbemühungen Hitlers mit Ludendorff in seinem Erinnerungsbuch so gut wie gar nichts (7). Darüber mehr in dem weiteren Blogbeitrag. Nur anläßlich eines Briefes Ludendorffs vom 9. Januar 1934 läßt Breucker einmal ein wenig seine eigenen, persönlichen Beziehungen zu Adolf Hitler hindurchblitzen. Schreibt er doch zu diesem Brief (7, S. 196, Anm. 2 [Hervorhebung nicht im Original]):
Hitler hat mir durch den Gauleiter Terboven mitteilen lassen: "Während er sich dauernd um einen Ausgleich mit Ludendorff bemühe, schriebe dieser beleidigende Briefe über ihn. Ich möchte Ludendorff warnen, da er - Hitler - dem nicht länger zusehen könne."
Der hier erwähnte Josef Terboven (1898 - 1945), der Gauleiter von Essen, ist womöglich vor allem deshalb eingeschaltet worden, weil Breucker in seinem Gau, nämlich in Bonn, lebte. An welche weitergehenden Sanktionen gegen Ludendorff Hitler bei dieser Warnung gedacht hat, ist schwer zu sagen, waren doch schon "Ludendorffs Volkswarte" verboten, sowie der Tannenbergbund und der Verein "Deutschvolk e.V.". Auch läßt Breucker nicht erkennbar werden, in welcher Form er diese persönliche Warnung Hitlers an Ludendorff nun Ludendorff überhaupt zukommen ließ.

Ludendorff antwortet - 9. Januar 1934

Breucker kann Ludendorff eigentlich nur mit sehr zurückhaltenden Worten auf diese Warnung Hitlers hingewiesen haben. Schreibt Ludendorff doch in seiner Antwort vom 9. Januar 1934 aus Tutzing nur (zit. n. 7, S. 196):
Es sind ja alles Märchen. Die einzigen Briefe, die ich geschrieben habe, gingen an den Reichspräsidenten über Mißhandlungen und Verhaftungen meiner Mitkämpfer. Das war Pflicht und Recht.
Diese Worte nun können sich gut auf die vielen Telegramme beziehen, die im vorliegenden Blogbeitrag zusammengestellt sind, nicht jedoch auf das erstzitierte, "berühmte" Telegramm Ludendorff vom 1. Februar 1933, für das es bislang keinen Originalbeleg gibt. Denn in diesem "beleidigt" er Hitler ja tatsächlich persönlich ("einer der größten Demagogen aller Zeiten"). Der Wortlaut dieses Ludendorff-Briefes vom 9. Januar 1934 scheint also gewissermaßen gegen die Echtheit des Telegramms vom 1. Februar 1933 zu sprechen. (Aber siehe auch weitere Argumente in: 9). Ludendorff schreibt in diesem Brief vom 9. Januar 1934 weiter:
Nie ist an einen Ausgleich gedacht worden, das sind Schmarren und werden verbreitet, um gewisse N.S.D.A.P.-Kreise zu beruhigen, die mich für den klarsten völkischen Vorkämpfer halten.
Aus diesen wenigen Zeilen geht deutlich genug hervor, wie sehr Breucker Ludendorff selbst über seine eigenen Bemühungen um Ausgleich zwischen ihm und Hitler, die im folgenden Blogbeitrag detailliert dargelegt werden, muß im Unklaren gelassen haben. Diese liefen zeitlich parallel zu den hier zusammengestellten vielen Telegrammen Ludendorffs an Hindenburg. Und zwar offenbar hinter dem Rücken Ludendorffs, ohne daß dieser davon etwas - und zwar offenbar bis zu seinem Lebensende - erfuhr. Ja, ohne daß Breucker nun wenigstens endlich im Jahr 1953 in seinem Erinnerungsbuch darüber redlich Bericht erstattet hätte.

Um zu einer angemessenen Einschätzung der Bemühungen Wilhelm Breuckers im Jahr 1933 um die "Gleichschaltung" der Ludendorff-Bewegung zu kommen, ist der vorliegende Beitrag vor allem zusammen gestellt worden. Die Rolle Wilhelm Breuckers für viele Fragen zur Biographie von Erich Ludendorff ist nämlich kaum zu unterschätzen und wird noch bezüglich vieler Detailfragen genauer zu klären sein. Ob der Nachlaß von Wilhelm Breucker erhalten ist, in dem viele, von ihm bislang nicht veröffentlichte Briefe seiner selbst enthalten sein müssen, die das Verständnis erleichtern würden, ist bis dato nicht bekannt.

/Ergänzt (um [9]) am 10.10.2013/
______________________________________________
  1. Ludendorff, Erich: Vom Feldherrn zum Weltrevolutionär und Wegbereiter Deutscher Volksschöpfung. III. Band. Meine Lebenserinnerungen von 1933 bis 1937. Verlag Hohe Warte, Pähl 1955
  2. Fritz Tobias: Ludendorff, Hindenburg und Hitler. Das Phantasieprodukt des Ludendorff-Briefes. In: Uwe Backes; Eckhard Jesse; Rainer Zitelmann (Hrsg.): Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus. Propyläen Verlag Frankfurt/Main und Berlin 1990
  3. Gruchmann, Lothar: Ludendorffs „prophetischer“ Brief an Hindenburg vom Januar/Februar 1933. Eine Legende. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 47/1999, S. 559 - 562  
  4. Eberle, Henrik: Briefe an Hitler: Ein Volk schreibt seinem Führer. Unbekannte Dokumente aus Moskauer Archiven - zum ersten Mal veröffentlicht. 2007 (Google Bücher); engl. 2012 
  5. Erich Ludendorff und das Dritte Reich. Mit Dokumentationsteil. Als Manuskript, ohne Datum [1990er Jahre] (61 S.) 
  6. Bading, Ingo: Zur Frage nach dem Anteil der Freimaurer an der Machtergreifung Adolf Hitlers, an der Gestapo und damit am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges (1. Teil). Auf: Gesellschaftlicher Aufbruch - jetzt!, 23. November 2010 
  7. Breucker, Wilhelm: Die Tragik Ludendorffs. Eine kritische Studie auf Grund persönlicher Erinnerungen an den General und seine Zeit. Helmut Rauschenbusch Verlag, Stollhamm (Oldb) o.J. [1953] (Google Bücher
  8. Wächter, Dieter (d.i. Gunther Duda): Ludendorffiana 1917 - 1937. Im Gedenken an den 20.12.1937. In: Mensch & Maß, Folge 23 und 24, 9. und 23.12.1987, S. 1063 - 1070 und 1111 - 1120
  9. Klein, Sigfried: Das "Sonderheft Ludendorff". Ein Beitrag zur Quellenlagen. In: MuM, Folge 21, 9.11.1998, S. 969 - 973 [in den Akten des Büros des Reichspräsidenten; bis 1990 in Potsdam] 

Keine Kommentare:

Beliebte Posts